Liebe Mitglieder,
unsere Kreismitgliederversammlungen (KMV) sind mehr als bloße Zusammenkünfte – sie sind ein Ort der Begegnung, des Austausches und der politischen Gemeinschaft. In diesem Sinne laden wir herzlich ein zur 4. KMV in diesem Jahr am
Samstag, den 30.09.2023, um 11:00 Uhr
In dem Gymnasium Schaurtestraße
(Schaurtestraße 1 50679 Köln).
Wie gewohnt, werden wir zu Beginn die aktuelle politische Lage beleuchten. Der Schwerpunkt bei dieser Kreismitgliederversammlung liegt jedoch auf der bevorstehenden Europawahl im Juni nächsten Jahres. Die europäische Bühne ruft und wir möchten mehr Grüne Impulse einbringen! Lasst uns daher gemeinsam den Fokus auf die kommende Europawahl richten!
An diesem Tag finden auch wichtige Wahlen innerhalb unserer Partei auf Kölner Ebene statt. Unsere BDK-Delegierten werden für die kommenden zwei Jahre gewählt. Für die interessierten: Die nächste BDK wird vom 23.-26.11. in Karlsruhe stattfinden. Ebenso werden zwei vakante Posten unserer Kommission zur nachhaltigen Einbindung von Menschen mit Migrationsgeschichte (KomMig) gewählt.
Also merkt Euch daher den 30. September vor. Es steht mal wieder viel an! Gemeinsam setzen wir wichtige Schritte für eine Grünere Zukunft! Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und Euren Input zu den wichtigen Themen unserer Partei und unserer Stadt.
Anträge und Bewerbungen
Anträge könnt Ihr im Vorfeld der KMV im Antragsgrün nachlesen.
Die Frist für Anträge läuft am 22.09.2023, um 23:59 Uhr aus. Das gilt auch für Änderungsanträge an das Europawahlprogramm. Im Antragsgrün könnt Ihr Eure Anträge stellen, genauso wie Eure Bewerbungen hochladen. Für Bewerbungen besteht selbstverständlich keine Frist.
Der Entwurf des Europawahlprogramms wird spätestens am 14.09. durch den Bundesverband veröffentlicht. Ihr könnt Eure Änderungsanträge dann direkt beim Bundesverband einreichen und benötigt hierfür 50 Unterstützer*innen, die Ihr über das Antragsgrün des Bundesverbands sammeln könnt. Eine zweite Möglichkeit ist, dass Eure ÄA auf der Kreismitgliederversammlung beschlossen werden und anschließend durch den Kreisverband beim Bundesverband eingereicht werden.
Solltet Ihr es in der Kürze der Zeit nicht hinkriegen Eure Änderungsanträge auf der KMV zu stellen, bieten wir Euch an, diese in einem Sonder-Newsletter im Nachgang gesammelt zu verschicken, um weitere Unterstützer*innen zu sammeln.
Neumitgliedertreffen und Organisatorisches
Eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn der KMV wird ein Neumitgliedertreffen (um 10:30 Uhr) stattfinden, um die Formalia einer Mitgliederversammlung zu erläutern.
Den Link zum Antragsgrün mit Bewerbungen und Anträgen und alle weiteren Informationen nach aktuellem Stand findet Ihr wie immer auf der Homepage zur KMV. Bitte besucht diese Seite im Vorfeld der KMV für die aktuellen Unterlagen.
Kinderbetreuung
Wenn Ihr eine Kinderbetreuung für den Zeitraum der Mitgliederversammlung benötigt, dann meldet uns dies bitte spätestens bis zum 22.09.23 um 12 Uhr unter Angabe des Alters des Kindes/ der Kinder. Für Anmeldungen, die danach eintreffen, können wir leider aus organisatorischen Gründen keine Betreuung gewährleisten.
Wir freuen uns darauf, Euch am 30. September begrüßen zu dürfen!
Herzlichst,
Euer Kreisvorstand
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung und Formales
TOP 2: Aussprache zur aktuellen politischen Lage
TOP 3: Bericht zum Vielfaltsprozess
TOP 4: Anträge
TOP 5: Änderungsanträge: EU-Wahlprogramm
TOP 6: BDK-Delegierten-Wahl
TOP 7: Wahl der KomMig
TOP 8: Sonstiges
Wir gehen derzeit von einem Ende gegen 18 Uhr aus.
Wichtiger Hinweis: Wahl der BDK-Delegierten
Für die Nominierung der Europaliste haben lediglich Delegierte das Recht zur Abstimmung, welche den Bedingungen des Europawahlgesetzes entsprechen. Das bedeutet, dass nur Mitglieder, die zur Europäischen Parlamentswahl berechtigt sind, an der Wahl der Delegierten für die BDK auf der Kreismitgliederversammlung teilnehmen dürfen.
Die Delegierten müssen ebenfalls gemäß dem Europawahlgesetz wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt nach dem Europawahlgesetz sind:
- Alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
- Alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
- Alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Hierbei müssen sie nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben, und dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Alternativ sind sie wahlberechtigt, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind und von ihnen betroffen sind.
- "Unionsbürger" ohne deutsche Staatsangehörigkeit, sofern sie eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Diese Gruppe muss auch die übrigen Wahlberechtigungsvoraussetzungen der deutschen Staatsbürger erfüllen: mindestens 16 Jahre alt sein und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.