Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 30.09.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.09.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2023, 18:55 |
A2: Einführung eines Finanzausgleichs bei den Grünen Köln – Investition in unsere Zukunft
Antragstext
Wir als gesamter Kreisverband der Grünen Köln wollen unsere Arbeit
weiterentwickeln und professionalisieren, um zum einen unserer gestiegenen
Mitgliederanzahl und zum anderen der gestiegenen Bedeutung in der Stadt
angemessen Rechnung zu tragen. Dazu führen wir als Kreisverband seit letztem
Jahr eine Strukturreform durch. An vielen Stellen sind es Maßnahmen, die wir
durch Anpassung unserer internen Verfahren und neue Zuständigkeiten umsetzen
konnten. Dazu zählt ebenfalls eine neue Aufteilung von Aufgaben zwischen der
Kreisgeschäftsstelle und den Ortsverbänden.
Neben der Anpassung von Verfahren und Zuständigkeiten müssen wir auch Geld in
die Hand nehmen und in unsere zukünftige Arbeit investieren, um uns weiter zu
professionalisieren. Nur gemeinsam als Kreisverband und Ortsverbände können wir
unserer Rolle gerecht werden. Bisher haben die Ortsverbände nicht von der
positiven Entwicklung der Mitgliederzahlen der letzten Jahre profitiert. Mit
einem Finanzausgleich möchten wir nun die Kooperation zwischen Kreisverband und
Ortsverbänden strukturell stärken und einen wichtigen Schritt für die Finanzen
der Ortsverbände nehmen. Dabei ist eine faire Verteilung für alle Seiten
entscheidend. Statt eines Gießkannenprinzips, wollen wir dort investieren, wo
wir strukturell schwächer sind. Wir wollen insbesondere dort unsere
Parteistrukturen und unsere Aktivitäten fördern, wo wir noch nicht so stark
sind. Das heißt, wir führen hiermit eine neue Verteilung von Finanzmitteln im
Kreisverband der Grünen Köln ein, wobei finanzschwache Ortsverbände proportional
stärker profitieren.
Als Basis für die Berechnung des Finanzausgleichs wird der 3-Jahres-Durchschnitt
der Einnahmen (ohne Spenden) jedes Ortsverbands zugrunde gelegt. Das heißt, die
Basis sind die Mandatsträger*innenabgaben der grünen
Bezirksvertretungsmitglieder. Die Einnahmen aller Ortsverbände werden summiert
und der Anteil jedes Ortsverbands am Gesamtbetrag berechnet. Daraus wird der
Kehrwert gebildet und mit dem Finanzvolumen des dafür vorgesehenen Budgets
multipliziert. Als Budget des Finanzausgleichs werden 3% der
Nettomitgliedsbeiträge des Kreisverbands (nach Abgaben an Bundes- und
Landesverband) des jeweils letzten Jahres festgelegt. Dies dient der
langfristigen Finanzierbarkeit und sichert gleichzeitig, dass die Ortsverbände
vom Mitgliederwachstum profitieren.
Der daraus resultierende Betrag wird einmal im Jahr mit dem Beschluss des
Jahreshaushalts des Kreisverbands dem jeweiligen Ortsverband überwiesen. Es
findet keine Anpassung der Berechnung während des laufenden Jahres statt.
Die Maßnahme wird nach zwei Jahren (Herbst 2025) auf ihre Wirksamkeit mit den
Ortskassierer*innen evaluiert. Des Weiteren arbeiten die Kassierer*innen von
Ortsverbänden und dem Kreisverband auf eine Vereinheitlichung der
Mandatsträger*innenabgaben bis zur kommenden Wahlperiode 2025 hin.
Begründung
Erfolgt mündlich