Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 15.05.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 14.05.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.05.2023, 10:09 |
A4: Solidarität und Unterstützung für das Mahnmal im Gedenken an den Genozid an den Armeniern
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung (KMV) der Kölner GRÜNEN unterstützt ein
dauerhaftes Mahnmal an einem prominenten Ort in der Stadt zur Erinnerung an den
Genozid an den Armenier*innen in Köln, mit dem einem der ersten systematischen
Genozide des 20 Jahrhunderts gedacht und zur Ächtung von Nationalismus und
Rassismus aufgerufen wird. Wir bekennen uns damit zu unserer historischen
Verantwortung, die Erinnerung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit über die
Generationen hinweg wachzuhalten und Hass und Gewalt ein entschiedenes Nein
entgegenzusetzen, gerade auch angesichts der dem Völkermord Vorschub leistenden
Rolle des Deutschen Kaiserreiches. Wir betonen darüber hinaus unseren Einsatz
für eine kritische Auseinandersetzung mit der Hohenzollernbrücke und dem
Reiterstandbild für Wilhelm II..
Wir unterstützen das Anliegen der großen armenischen Gemeinde in Köln und
darüber hinaus sowie der zahlreichen Akteur*innen und Organisationen aus der
Kölner Zivilgesellschaft, temporär das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns
alle!“ in unmittelbarer Nähe zum Reiterstandbild Wilhelms II. aufzustellen, um
bereits während des laufenden Diskussions- und Entscheidungsprozesses ein
deutliches Zeichen zu setzen.
Vor diesem Hintergrund
- begrüßt die KMV die Beschlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz (BV
1) vom 29.03. und 27.04.2023 mit dem die Wichtigkeit und Dringlichkeit des
Anliegens der Initiative „Völkermord Erinnern“ anerkannt und beschlossen
wurde, dass für die Aufstellung des Mahnmals eine rechtssichere Form, z.B.
über eine Sondernutzung, zu erarbeiten sei;
- appelliert die KMV an die Verwaltung, den angestoßenen und durch die o.g.
Beschlüsse flankierten Dialogprozess mit der Initiative „Völkermord
Erinnern“ zügig fortzusetzen und zeitnah zu einer einvernehmlichen und
dauerhaften Lösung zu bringen;
- ruft die KMV alle Beteiligten dazu auf, der erforderlichen Sensibilität,
die das Thema benötigt, in hohem Maße Rechnung zu tragen.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Angesichts der bisher durch die Verwaltung erteilten vierwöchigen Sondernutzungserlaubnis bestand die begründete Hoffnung, dass eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Sichtbarkeit des Mahnmals im öffentlichen Raum durch den laufenden Dialogprozess erreicht werden kann. Nach Ablauf der Antragsfrist für die KMV hat sich herausgestellt, dass die Verwaltung innerhalb des Zeitraums keine Lösung herbeiführen konnte und zum 25.05.2023 eine Räumung des Mahnmals droht. Um dem politischen Anliegen noch Nachdruck verleihen zu können, wird um dringliche Befassung des vorliegenden Antrags gebeten.
Die Begründung des Antrags erfolgt mündlich.