Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 15.05.2023 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Anträge |
Antragsteller*in: | Alexa Kim Schimmeroth |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.05.2023, 18:30 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A3: Antrag auf ein sofortiges Zurückziehen des Referentenentwurfs zum „Selbstbestimmungsgesetz“ durch das Familienministerium
Antragstext
Die KMV des KV Köln spricht sich für ein Zurückziehen des Gesetzentwurfes zum
„Selbstbestimmungsgesetz aus.“ Staatssekretär und MDB aus Köln Sven Lehmann wird
gebeten sich entsprechend einzubringen und sich dafür einzusetzen einen Entwurf
zu erarbeiten, der nicht transfeindlich ist und der echte Selbstbestimmung
bringt.
Begründung
Mit dem Beginn der Ressortabstimmung des Entwurfes wurden die Inhalte des Gesetzes öffentlich. Es wurde vorher allgemein erwartet, dass Justiz und Familienministerium einen Entwurf vorlegen würden, der die Situation von trans, inter und nicht-binören Personen verbessert. Stattdessen ist ein Entwurf herausgekommen der viele transfeindliche Strohmannargumente aufgreift und versucht sie in das Gesetz einzuarbeiten.
Die Situation von transweiblichen Personen oder Personen, die keine genderkonforme Erscheinung haben wird bedrohlich verschlechtert.
Kern des Problems ist, dass zwar ein Gutachterzwang wegfällt, aber im Folgenden das dann benannte Geschlecht zu einem puren Geschlechtseintrag degradiert wird und stattdessen auf das zugewiesene Geschlecht, auch als imaginiertes „biologisches Geschlecht“ .bekannt, abgehoben wird.
Das ist im Kern transfeindlich und legt die Hand an die Grundsätze der Akzeptanz von trans Personen. Es wird dann in diesem Kontext auf das Hausrecht verwiesen, was jede Person, die den Zugang zu einem Raum regelt zu Gutachter*innen macht. Das gilt dann für Saunen, Schwimmbäder, Krankenhäuser, Gefängnisse etc.
Trans Frauen sind dann abhängig von der Gunst einer Person, ob sie in Männergefängnisse verbracht werden, wo sie mit grosser Wahrscheinlichkeit Opfer von sexueller Gewalt und Gewalt werden
Diese und viele andere im Gesetz postulierten Regelungen verstossen gegen das AGG und das Grundgesetz.
Unter anderem soll im „Spannungsfall“ das Gesetz ausgesetzt werden, als gäbe es dann keine trans Personen mehr
Inter Personen haben eine Verschlechterung ihres Status zu befürchten. Konnten sie vorher über §45b gehen müssen sie nun auch über das SBG gehen und müssen die dreimonatige Karenzzeit einhalten. Diese Wartezeit ist so ziemlich einmalig bei Standesämtern und zeigt das Misstauern, was trans Personen in diesem Entwurf entgegen gebracht wird.
Wir haben uns als Grüne in den letzen Jahren für echte Selbstbestimmung stark gemacht. Dieser Entwurf zeigt das nicht mal im Ansatz, sondern wird die Situation für trans Personen in Zukunft dramatisch verschlechtern und das BVerGe beschäftigen.
Mit dem TSG gab es eine Regelung die zwar das demütigende Gutachtersystem enthielt, aber welches danach sauber mit einer ordentlichen Geschlechtszuweisung abschloss. Selbst das will das SBG rückwirkend angreifen, was auch rechtlich fragwürdig ist.
Insgesamt hat die FDP offensichtlich alle transfeindlichen Narrative zur Grundlage für den Gesetzestext machen können. Das ist inakzeptabel und bringt Diskriminierung per Gesetz.
Es wird auch nichts nützen einzelne Paragraphen zu ändern oder heraus zu nehmen, denn das Gesetz ist konzeptionell transfeindlich.
Es wurde auch erwartet, dass wie angekündigt Entschädigungen für Opfer des TSG geregelt werden sollten. Das waren bis 2011 Zwangssterilisierungen und Zwangsscheidungen.
Das wird im Gesetz nicht berücksichtigt, auch die Gesundheitsleistungen, die ursprünglich geregelt werden sollten, sind komplett ausgeklammert.
Deswegen wird beantragt den Entwurf zurückzuziehen und einen neuen Antrag zu erarbeiten der echte Selbstbestimmung bringt.