Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 27.11.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm 2022 |
Antragsteller*in: | AK gegen Rechts (dort beschlossen am: 09.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.11.2021, 19:41 |
L57: Videoüberwachung - Polizeigesetz NRW anpassen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
bisheriger Wortlaut des Absatz (bitte einkopieren)
Flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung lehnen wir ab.
...soll ersetzt werden durch...
Flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung lehnen wir ab. Vielmehr bedarf
jede Videoüberwachung eine empirisch fundierte Begründung. Das Polizeigesetz NRW
werden wir anpassen.
Begründung
Über die generelle Ablehnung einer flächendeckenden und anlasslosen Videoüberwachung muss klar sein, dass detaillierte empirische Erkenntnisse vorliegen müssen für den Einsatz von Videokameras im Einzelfall. Mit der Polizeilichen Kriminalstatistik können derzeit kleinräumliche Analysen, wie ggf. Verdrängungseffekte durch Videoüberwachung in Nachbarstraßen, nicht ausreichend abgebildet werden. Unter andrem §15a Abs. 1 des Polizeigesetzes NRW ist dahingehend zu schwammig formuliert muss angepasst werden.
- Wahlprogrammentwurf: Kapitel:
- Demokratie in der offenen Gesellschaft - Mehr Sicherheit mit unserer Polizei: bürger*innenorientiert, professionell und gut ausgestattet
- Zeilennummer:
- 729
Unterstützer*innen
- Leon Schlömer
- Bert Lahmann (KV Köln)
- Leonie Bohn (KV Köln)
- Lukas Lüchtrath (KV Köln)
- Sarah Brunner (KV Köln)
- Svenja May (KV Köln)
- Frank Jablonski (KV Köln)
- Hans Schwanitz (KV Köln)
- Kai Echelmeyer (KV Köln)
- Simon-Luca Papendorf (KV Köln)
- Katja Trompeter (KV Köln)
- Roman Schulte (KV Köln)
- Wolfgang Kleinjans (KV Köln)
- Susanne Böller (KV Köln)
- Stefan Winkelmann (KV Köln) (KV Köln)
- Floris Rudolph (KV Köln)
- Jonas Kempe (KV Köln)
- Felix Hüskes (KV Köln)
- Katja Poredda (KV Köln)
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Änderungsanträge
- L57-002 (Achim Stump (KV Köln), Eingereicht)