Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 27.11.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm 2022 |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 58, Nein: 15, Enthaltungen: 6 |
Beschluss durch: | Marc Kersten |
Beschlossen am: | 27.11.2021 |
Eingereicht: | 14.11.2021, 23:41 |
Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten
bisheriger Wortlaut des Absatz (bitte einkopieren)
Wir machen die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung
Schwerbehinderter zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge.
...soll ersetzt werden durch...
Wir machen die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung
Schwerbehinderter zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge. Und gehen als Land NRW vorbildlich voran, indem wir eine
verwaltungsinterne Beschäftigungsquote anstreben, die dem Anteil
Schwerbehinderter in der Bevölkerung entspricht.
Begründung
Die Anliegen von Menschen mit Schwerbehinderung und chronischen Erkrankungen werden in politischen Debatten gerne aufs Nebengleis geschoben. Und das obwohl gut 9% der Bevölkerung einen Schwerbehindertenausweis haben und nach Schätzungen mehr als 25% der Bevölkerung unter einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden.
Auch auf dem Arbeitsmarkt sind sie erheblich benachteiligt, obwohl es eine gesetzliche Mindestquote von 5% gibt. Diese wird aber kaum irgendwo erreicht.
Um so wichtiger ist es, dass der öffentliche Dienst hier als Vorbild vorangeht und sich mehr als das bisher gesetzlich Vorgeschriebene zum Ziel setzt. Die gewählte Formulierung ist bewusst als Soll- statt Muss-Regelung formuliert, da das Ziel nicht kurzfristig zu erreichen sein wird.
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BITTE VOTET für diesen Antrag, damit Menschen mit Behinderung zumindest entsprechend ihres Anteils in der Bevölkerung berücksichtigt werden, was wir Grüne ja auch in unserem neuen Vielfaltsstatut fordern.
- Wahlprogrammentwurf: Kapitel:
- WP-4 Solidarität sichern
- Zeilennummer:
- 196
Änderungsanträge
- L75-003 (Achim Stump (KV Köln), Zurückgezogen)