Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 27.11.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 49, Nein: 1, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | Kreisvorstand |
Eingereicht: | 23.11.2021, 16:30 |
Einsetzung einer Wahlkampfkommission der Kölner GRÜNEN zur Landtagswahl im Zeitraum Januar-Juni 2022
Beschlusstext
Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 27.11.2021
Grundsätzliches:
Es wird eine Wahlkampfkommission (WKK) gebildet, die den Landtagswahlkampf 2022
betreut und in seiner strategischen Ausrichtung in Köln begleitet.
Aufgaben und Arbeitsweise
- Die WKK realisiert Inhalte und Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung
(KMV), der Delegiertenratssitzungen und der Kreisvorstandssitzungen und
bereitet inhaltliche und finanzielle Vorschläge für diese vor.
- Die WKK entscheidet im unter 1. genannten Rahmen über die Stoßrichtung und
lokale Umsetzung der Wahlkampagne und der Wahlkampfmaterialien sowie über
die „Belegung" von Grünen und nicht-Grünen Wahlkampfterminen.
Kreiskassierer*in, Kreisvorstand, Delegiertenrat und KMV haben Vetorecht.
- Die Mitglieder der WKK tragen die Ergebnisse in ihre Gremien und in die
Partei. Es wird ein Protokoll durch die Kreisgeschäftsstelle erstellt und
den Mitgliedern der WKK sowie den Wahlkampfansprechpartner*innen in den
Ortsverbänden zur Verfügung gestellt.
- Die Moderation übernimmt der Kreisvorstand und das Wahlkampfmanagement.
- Die Sitzungen der WKK sind mitgliederöffentlich.
Personelle Zusammensetzung
Der WKK gehören mit Stimmrecht – sofern nichts anderes bestimmt ist– an:
- Drei Mitglieder des Kreisvorstands, darunter die/der Kassierer*in,
- ein*e Vertreter*in der Grünen Jugend Köln,
- ein*e Vertreter*in der Grünen Alten Köln,
- der/die Wahlkampfmanager*in und der/die Kreisgeschäftsführer*in (ohne
Stimmrecht),
- zwei durch den Delegiertenrat gewählte Vertreter*innen der
Parteiarbeitskreise,
- jeweils ein*e Vertreter*in der Ortsverbände 1 bis 9
- die Direktkandidat*innen der Kölner Wahlkreise I bis VII
Kommt es zu personellen Doppelungen, so hat die betreffende Person nur einfaches
Stimmrecht. Persönliche, stimmberechtigte Vertreter*innen sind für den
Kreisvorstand und die/den Direktkandidat*innen vorgesehen. Die entsendenden
Gremien benennen jeweils eine feste, namentlich benannte Ersatzperson, die bei
Bedarf die Vertretung übernimmt. Es obliegt den jeweiligen Gremien, bei Bedarf
für eine Vertretung zu sorgen und die dafür notwendige Übergabe und Abstimmung
zu gewährleisten. Vertretungen müssen vor der WKK der Kreisgeschäftsstelle
gemeldet werden. Auf Grund der unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Corona-
Pandemie behält sich der Kreisvorstand vor, die WKK digital durchzuführen.
Begründung
Erfolgt mündlich.