Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 1 |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 79, Nein: 14, Enthaltungen: 11 |
Beschluss durch: | AK gegen Rechts |
Beschlossen am: | 26.04.2021 |
Eingereicht: | 23.04.2021, 14:27 |
Kapitel 5 – Zusammen leben: Zeile 669: Diversitätsbeauftragte*r bei der Polizei
Beschlusstext
Abschnitt die besondere Verantwortung der Polizei
Z.669:(S. 104, Ab Zeile 12) Ergänzen „Die Polizei muss diverser werden, um die
gesellschaftliche Realität widerzuspiegeln. Gerade in der Polizei ist dies
angesichts des Gewaltmonopols - als eine Maßnahme unter weiteren - besonders
wichtig. Um die Entwicklung auch intern zu begleiten und zu überwachen, soll
nach dem Vorbild der Gleichstellungsbeauftragte ein*e Diversitätsbeauftragte*r
geschaffen werden.“
Begründung
Begründung: Die Polizei bekommt von der Gesellschaft die Aufgabe, in dieser für Sicherheit zu Sorgen und die Gesellschaft insgesamt zu schützen. Dazu wird ihr von der Gesellschaft das Gewaltmonopol anvertraut. Da die Gesellschaft insgesamt diverser geworden ist, muss sich dies auch in der Polizei widerspiegeln, damit sie ihrer Aufgabe gesamtgesellschaftlich nachkommen kann, ohne aufgrund fehlender Perspektiven Teile der Gesellschaft zu vernachlässigen.