Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 2 |
Antragsteller*in: | AK Wirtschaft & AK Soziales (dort beschlossen am: 13.04.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.04.2021, 15:07 |
B3-245-1: Kapitel 3: Solidarität sichern - Zeile 245-246: Erhöhung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs: Mehr Freiraum bei der Arbeitszeit
Antragstext
Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen
aufzuweichen, lehnen wir ab. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie wollen wir
konsequent umsetzen. Um Arbeitnehmer*innen zusätzlich notwendige Erholung zu
ermöglichen, wollen wir den gesetzlichen Urlaubsanspruch auf 5 Arbeitswochen
erhöhen.
Begründung
In diesem Abschnitt wird von erhöhtem körperlichem und psychischem Druck gesprochen. Es geht um die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Urlaubsansprüche werden allerdings nicht behandelt. Dabei ist gerade auch der Erholungsurlaub eine weitere Möglichkeit sich von dem Druck zu erholen. Aktuell liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei 20 bzw. 24 Tagen (6-Tage-Woche). Auch wenn viele Beschäftigte deutlich mehr Urlaubstage bekommen als der gesetzliche Urlaubsanspruch vorsieht, gibt es Beschäftigungsverhältnisse, wo es nur den gesetzlich verankerten Urlaubsanspruch gibt. Diese Beschäftigten werden mit dieser Gesetzesänderung besser gestellt.
Weitere Information: In den meisten Wirtschaftsbereichten sind es 28 Tage, dabei in der Energie- und Wasserversorgung, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, der Öffentlichen Verwaltung und aus dem Bereich Erziehung und Unterricht 30 Tage, Land- und Forstwirtschaft 24 Tage, Gastgewerbe 25 Tage.