Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 2 |
Antragsteller*in: | AK Soziales |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.04.2021, 14:54 |
B3-246-1: Kapitel 3: Solidarität sichern - Zeilen 246: Konsequente Erfassung von Arbeitsstunden
Antragstext
Die europäische Arbeitszeitrichtlinie wollen wir konsequent umsetzen. Von
besonderer Bedeutung ist dabei die Pflicht zur Erfassung aller Arbeitsstunden.
Nur so kann verhindert werden, dass die Arbeit langsam aber sicher immer tiefer
ins Privatleben vordringt und dass Mindestlöhne durch unbezahlte Arbeitsstunden
unterlaufen werden.
Begründung
Viele und zwar viel zu viele Menschen leisten unfreiwillig unbezahlte Überstunden. Das ist schon viel zu sehr zur Normalität geworden. Zu einem normalen und fairen Arbeitsverhältnis gehört, dass die Beschäftigten vertragsgemäß entlohnt werden. Die Aufzeichnungspflicht würde ein Schutzrecht darstellen, was aufgrund der Machtposition der Arbeitgeber*in nötig ist.
Auch Vertrauensarbeitszeit führt zu längeren Arbeitszeiten. Das ist gut untersucht und bestätigt. Mit den moderner Technologie kann die Arbeit heute aber so einfach aufgezeichnet werden, dass bei Flexibilität zb im Home Office keinerlei Abstriche gemacht werden müssen.