Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 25.03.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Vorstand des Orstverbandes Nippes (dort beschlossen am: 17.03.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2023, 12:06 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A4NEU: Zukunft für die Verkehrswende in Nippes. Kritik am Verhalten des Verkehrsausschusses.
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung bekräftigt das Ziel, die Neusser Straße zu einer
fußgänger*innen- und fahrradfreundlichen Straße mit Aufenthaltsqualität im Sinne
der Bezirksvertretung Nippes und der umfangreichen Bürger*innenbeteiligung
umzubauen.
Ziel ist und bleibt es, 2026 mit dem Umbau der Neusser Straße zu beginnen und
die jahrelangen Diskussionen zu einem erfolgreichem Abschluss zu bringen. Um
diesem Ziel schon vor 2026 sichtbar näherzukommen, wird die Ratsfraktion
aufgefordert, sich für kurzfristige Verbesserungen, z.B. die Umwandlung von PKW-
Stellplätzen in Radabstellanlagen einzusetzen. Ebenfalls soll der Umbau der
Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße zu einem Kreisverkehr unter Erhalt des
Baumbestandes forciert werden.
Die unzureichende Abstimmung zum Änderungsantrag des Verkehrsausschusses zur
Verwaltungsvorlage seitens der Ratsfraktion wird kritisiert.
Die Kreismitgliederversammlung erwartet, dass die Ratsfraktion zukünftig in
Belangen der Bezirksvertretung mit der BV-Fraktion und den weiteren Akteur*innen
vor Ort eng und transparent zusammenarbeitet. Der weitere Prozess zur
Umgestaltung der Neusser Straße ist im Sinne der BV und den Wünschen der
Nippeser*innen auszugestalten.
Es sind und vor allem die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Die Verbreiterung der Straße auf 7 statt auf 6 Meter im vorgesehenen
Teilabschnitt wird abgelehnt. Sie widerspricht der Entschleunigung des
Verkehrs, benachteiligt den Fußverkehr und befördert das illegale
Überholen
- Die Umgestaltung der Neusser Straße darf auf keinen Fall in ein
Abhängigkeitsverhältnis zu dem im Änderungsantrag geforderten Nachweis von
mindestens 30 Prozent Ersatzparkplätzen gestellt werden.
- Einer Verzögerung des Baubeginns und der vollständigen Umsetzung der
geplanten Umgestaltung ist in jedem Fall entgegenzuwirken.
- Ein Tempolimit von 20 km/h ist in Abstimmung mit den Verbänden für
Menschen mit Behinderungen anzustreben, wenn damit nicht mehr zwingend das
Verbot von Zebrastreifen und eine Rechts-vor-Links-Regelung einhergeht.
Begründung
erfolgt mündlich.