Der Änderungsantrag S3 zum § 13 Delegiertenrat gibt durch die aktuelle Formulierung "quotiert" eine mindestparitätische bzw. mindestquotierte Besetzung nicht her bzw. kann irreführend sein, daher der Änderungsantrag.
Die Formulierung soll ergänzt werden durch:
"Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen."
So gewährleisten wir, dass nicht nur 50% Frauen sondern auch mehr als die Hälfte Frauen entsendet werden können. Auch reine Frauendelegationen sind möglich, was durch die neue Formulierung deutlich wird. Dies entspricht dem Frauenstatut und Anspruch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gremien mindestparitätisch mit Frauen zu besetzen.
Weitere Stellen der Kreisverbands-Satzung sind mit dieser Formulierung entsprechend anzupassen, sodass sie - analog zu der Landes- und Bundessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - die Mindestquotierung in allen entsprechenden Paragraphen aufweist.
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Judith Hasselmann: