Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 27.11.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm 2022 |
Antragsteller*in: | AK Soziales (dort beschlossen am: 09.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.11.2021, 19:28 |
L54: Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung
bisheriger Wortlaut des Absatz (bitte einkopieren)
Dienstleistungsjobs in der
Landesverwaltung wie Putzkräfte und Pförtner*innen werden wir nicht weiter
outsourcen und so faire Arbeitsbedingungen garantieren. Arbeitsschutz-
Mindeststandards gelten auch für die EU-Arbeitnehmer*innen, die auf den Feldern
und in den Fleischbetrieben in NRW arbeiten. Wir verbessern den Arbeitsschutz
durch mehr finanzielle und personelle Ressourcen und damit mehr Kontrollen.
Arbeitsfreie Sonntage sollen die Regel sein.
...soll ersetzt werden durch...
Dienstleistungsjobs in der Landesverwaltung wie Putzkräfte und Pförtner*innen
werden wir nicht weiter outsourcen und so faire Arbeitsbedingungen garantieren.
Auch im Bereich von Erwachsenenbildung, Sprach- und Weiterbildungskursen werden
Aufträge nur an solche Träger vergeben, die den Lehrenden bzw. Trainer*innen
faire, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bieten. Arbeitsschutz-
Mindeststandards gelten auch für die EU-Arbeitnehmer*innen, ...
Begründung
Im Kapitel zum Thema Bildung heißt es: "Ausbildung oder Studium
dürfen nicht zum finanziellen Risiko werden". Dies gilt derzeit aber für fast alle, die sich beruflich der Ausbildung jenseits der Grund- und Weiterführenden Schulen widmen. An Hochschulen bekommen Lehrbeauftragte in der Regel nur kurzfrstige Verträge, in der außeruniversitären Erwachsenenbildung nicht einmal das, sondern Werksverträge, die jede Lücke des unzureichende Scheinselbstständigen-Gesetzes ausnützen. Dies bedeutet für die Betroffenen, dass sie keine Rentenvorsoge und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Bei der geringen Bezahlung und hohen Lebenshaltungskosten in den Ballungsgebieten kann in einem solchen Arbeitsverhältnis eine simple Erkrankung ebenso existenzbedrohend sein wie Betriebferien oder ein Monat, in den besonders viele Feiertage fallen, an denen kein Geld verdient werden kann. Ganz zu schweigen davon, dass die mangelnde Planungssicherheit dazu führt, dass Betroffene nur schwer einen Mietvertrag bekommen, noch weniger einen Immobilienkredit, und eine Familienplanung für sie auch nicht zur Debatte stehen kann.
Selbstverständlich muss hier das Bundesrecht revidiert werden, um solche Scheinselbstständigkeiten zu unterbinden. Bis dies umgesetzt ist, muss zumindest damit Schluss sein, dass derartig ausbeuterische Praktiken mit öffentlichen Geldern finanziert und unterstützt werden.
- Wahlprogrammentwurf: Kapitel:
- WP-4: Solidarität sichern
- Zeilennummer:
- 214
Unterstützer*innen
- Marc Kersten (KV Köln)
- Tanja Deiters (KV Köln)
- Achim Stump (KV Köln)
- Bertold Reining
- Simon Bogumil-Uçan (KV Köln)
- Christian Drews (KV Köln)
- Simon-Luca Papendorf (KV Köln)
- Thomas Ketelaer (KV Köln)
- Karl-Norbert Schaaf (KV Köln)
- Luise Zühl (KV Köln)
- Charlotte Kugler
- Eike Danke (KV Köln)
- Markus Wagener