Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 30.10.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Begrüßung und Formales |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.10.2021, 16:31 |
T1: Wahlordnung für die Kreismitgliederversammlung von Bündnis90/DIE GRÜNEN Köln am 30.10.2021
Antragstext
Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 30.10.2021
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Wahl der Delegierten für die
Landesdelegiertenkonferenz (LDK) zur Aufstellung der Landesliste zur
Landtagswahl NRW 2022.
§2Durchführung
(1) Die Versammlungsleitung übernimmt das Präsidium.
(2) Sechs Wahlhelfer*innen werden von der Versammlung bestimmt.
(3) Wahlberechtigt sind alle ordentliche Mitglieder von Bündis90/DIE GRÜNEN
Köln, die
- am Tag der Versammlung im Wahlgebiet (Stadt Köln) wahlberechtigt sind,
d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen mit erstem Wohnsitz
wohnen,
- und Deutsche im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG sind.
§3 Aufstellung und Abstimmung über die Delegierten für die LDK
(1) Gewählt werden 26 ordentliche Delegierte und deren Ersatzdelegierte für die
LDK zur Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2022. Die LDK-Delegierten,
welche am 20.06.2020 auf zwei Jahre gewählt wurden, bleiben für alle weiteren
LDKen delegiert.
(2) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(3) Die Kandidat*innen können sich 1 Minuten vorstellen.
(4) In der Abstimmung werden Kandidat*innen die lediglich als Ersatzdelegierte
kandidieren kenntlich gemacht.
(5) Für die Frauen- und die offenen Delegiertenplätze gibt es je einen eigenen
Abstimmungszettel.
(6) Die Kandidat*innen müssen vor der Wahl mitteilen, ob sie als ordentliche
Delegierte oder nur als Ersatzdelegierte kandidieren wollen.
(7) In der Abstimmung hat jede*r Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie
Kandidaturen existieren, höchstens aber doppelt so viele wie zu wählende
ordentliche Delegierte.
(8) Delegiert werden die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in der
schriftlichen Schlussabstimmung in der Reihenfolge der Ergebnisse.
(9) Die Kandidat*innen, die keine ordentliche Delegation erhalten haben, weil
sie in der Reihenfolge der Ergebnisse weiter hinten waren, werden gemäß ihrem
Stimmergebnis automatisch zu Ersatzdelegierten.
(10) Die Liste der Ersatzdelegierten setzt sich zusammen aus Personen, die
allein als Ersatzdelegierte kandidiert haben und Personen, die aufgrund ihres
Stimmergebnisses keine ordentliche Delegation erhalten haben.
(11) Die Kandidat*innen, die explizit als Ersatzdelegierte kandidiert haben,
werden gemäß ihren Ergebnissen in die Liste der Ersatzdelegierten eingegliedert.
Dabei ist es unerheblich, ob ein*e Ersatzdelegierte*r mehr Stimmen als die
ordentlichen Delegierten hat, da er*sie sich explizit als Ersatz zur Verfügung
gestellt hat.
(13) Sollten mehrere Kandidat*innen dasselbe Stimmergebnis erhalten, entscheidet
ein Los über die Delegation bzw. der freiwillige Verzicht.
Begründung
Erfolgt mündlich.