Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 30.10.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Begrüßung und Formales |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.10.2021, 16:34 |
T2: Wahlordnung für die Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2022 von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln am 30.10.2021
Antragstext
Antrag an die Aufstellungsversammlung der Kölner GRÜNEN am 30.10.2021
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Aufstellung von Wahlbewerber*innen
(Direktkandidat*in/ Direktmandat) für die Landtagswahl NRW 2022.
§2Durchführung
- Begrüßung und Formalia
- Beschluss über die Tagesordnung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl der*des Sitzungsprotokollanten*in
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmauszähler*innen
- Wahl eines Schriftführers (einer Schriftführerin) nach Landeswahlgesetz
zur Unterzeichnung der Niederschrift
- Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
- Beschluss über das Wahlverfahren
§3 Stimmberechtigung
(3) Für die Wahlkreise 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 sind bei der Versammlung alle
ordentlichen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen stimmberechtigt, die:
- am Tag der Versammlung im Wahlgebiet (Stadt Köln) wahlberechtigt sind,
d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 16 Tagen im jeweiligen Wahlgebiet (Stadt Köln) mit erstem
Wohnsitz wohnen,
- und Deutsche im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG sind.
§ 4 Aufstellung und Abstimmung
(1) Gewählt wird je ein*e Wahlbewerber*in für die Landtagswahl NRW 2022
(Direktkandidat*in/Direktmandat) für die Wahlkreise Köln I (13), Köln II (14),
Köln III (15), Köln IV (16), Köln V (17), Köln VI (18) und Köln VII (19).
(2) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(3) Die Kandidat*innen für das Direktmandat können sich 5 Minuten vorstellen und
haben die Gelegenheit für weitere 5 Minuten für Fragen und Antworten
bereitzustehen. Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für die weitere
Vorstellung genutzt werden.
(4) Es kann jeweils eine Frage von bis zu 4 Mitgliedern unter Angabe ihres
Namens gestellt werden. Dazu müssen sich die Mitglieder in die Redeboxen
einwerfen. Die Personen werden dem Bundesfrauenstatut entsprechend quotiert
gezogen. Es können maximal so viele Redebeiträge von der offenen Redner*innen-
Liste zugelassen werden, wie es Beiträge von Redner*innen-Liste der Frauen gibt.
Die gezogenen Personen können Ihre Fragen über den technischen Chat im digitalen
Veranstaltungsraum stellen.
(5) Die Wahlbewerber*innen werden in geheimer, schriftlicher Wahl gewählt.
(6) Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die nach Aufforderung durch
die Versammlungsleitung und rechtzeitig vor Beginn der Wahl ihre Kandidatur
angemeldet haben bzw. vorgeschlagen wurden und daraufhin ihre Kandidatur erklärt
haben
(7) Die Bewerber*innen werden in Einzelwahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als
50 Prozent der gültigen Stimmen erhält. In einem zweiten Wahlgang darf
kandidieren, wer im ersten Wahlgang mehr als 15 Prozent der Stimmen erhalten
hat. In einem dritten Wahlgang dürfen die beiden Bewerber*innen kandidieren, die
im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
(8) Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen des Mitgliedes
erkennen lassen. Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht
oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen bei der Berechnung
des Quorums als Enthaltungen mitgezählt
Begründung
Erfolgt mündlich