Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 1 |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 84, Nein: 7, Enthaltungen: 18 |
Beschluss durch: | AK Konsum |
Beschlossen am: | 26.04.2021 |
Eingereicht: | 21.04.2021, 13:44 |
Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen - Zeile 649: Umstellungsware
Beschlusstext
nach Zeile 649 einfügen:
Den Ökolandbau wollen wir umfangreich fördern und die Voraussetzungen dafür
schaffen, dass künftig immer mehr Bäuer*innen und Lebensmittelhersteller
umstellen. Landwirte*innen, die sich in der Umstellung befinden, sollen einen
sicheren Abnehmer ihrer Umstellungsware in staatlichen Institutionen finden,
z.B. Mensen, Kantinen. Durch Verpflichtungen zur Abnahme von Bio-Produkten und
Umstellungsware in Vergaberichtlinen schaffen wir zusätzliche sichere
Absatzmärkte für Bio-Landwirt*Innen. Regionale Produkte sind dabei zu
bevorzugen. Zudem erleichtern wir Bäuer*innen den Umstieg durch den Abbau von
Bürokratie.
Begründung
Immer mehr Landwirt*innen möchten auf Bio umstellen. Dies ist bisher deutlich zu schwer. Für Bio-Produkte und Umstellungsware fehlen Absatzmärkte. Diesem fehlenden Umsatz stehen aber hohe Kosten sowie ein enormer Zeit- und Bürokratieaufwand wärend der Umstellung gegenüber. Öffentliche Einrichtungen stellen einen großen Absatzmarkt dar, den die Bundesregierung direkt beeinflussen kann. Eine garantierte Abnahme von Bio- und Übergangsware durch die öffentliche Hand gibt Landwirt*innen Sicherheit. Zusätzlich sorgen wir für nachhaltigere und gesündere Ernährung in den öffentlichen Kantinen.