Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 1 |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 69, Nein: 17, Enthaltungen: 18 |
Beschluss durch: | Bert Lahmann |
Beschlossen am: | 26.04.2021 |
Eingereicht: | 23.04.2021, 15:16 |
Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen - Zeile 624: Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Beschlusstext
In Zeile 624 füge an nach "umsetzen":
Um diese Ziele zügig zu erreichen, fordern wir zudem die Entscheidung über das
Feuerwerk zu Silvester in kommunale Hände zu übertragen.
Begründung
Das Silvesterfeuerwerk ist in der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz und dort in den Paragraphen 20 bis 24 bundeseinheitlich geregelt und lässt den Kommunen nur wenig Handlungsspielraum, dieses in ihrem Sinne zu regeln. Da das Abbrennen von privaten Feuerwerk in nur einer Nacht in etwa die Menge an Schadstoffemissionen wie zwei Monate bundesweiter Strassenverkehr erzeugt, sind den Kommunen Möglichkeiten einzuräumen, diesen Umweltbelastungen mit dem Angebot von einem wesentlich schadstoff- und müllärmeren öffentlichen sowie von Verboten von privaten Feuerwerk zu entgegnen. Und das geht nur mit einer Änderung bzw. Ergänzung des §24 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.