Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 2 |
Antragsteller*in: | AK gegen Rechts |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.04.2021, 14:35 |
B5-708-1: Kapitel 5 – Zusammen leben: Zeile 708: Finanzielle Unterstützung für Opfer rechtsextremer Taten
Antragstext
Absatz Rechtsextremismus bekämpfen
Z. 708 (S. 105) Ergänzen „Zudem benötigen Opfer rechtsextremer Taten
solidarische Unterstützung. Für Schutz und Trauer müssen Opfer und deren
Angehörige daher ausreichend und unbürokratisch finanzielle Hilfe, z.B. über
einen Opferfonds erhalten können.“
Begründung
Begründung: Opfer rechtsextremer Taten haben unsere Uneingeschränkte Solidarität verdient. Dies gilt nicht nur auf moralischer Ebene, sondern es muss konkret geholfen werden, damit die Opfer in der schlimme neue Lebensrealität handeln können. Es darf nicht sein, dass Opfer rechter Gewalt auf Spenden angewiesen sind, um sich ausreichend zu schützen oder Verluste von Angehörigen zu betrauern. Hier ist der Staat in der Verantwortung für seine Mitbürger*innen zu sorgen.