Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 27.01.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 15.01.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.01.2024, 14:54 |
A1: Einsetzung einer Wahlkampfkommission zur Europawahl 2024
Antragstext
Es wird eine Wahlkampfkommission (WKK) gebildet, die den Europawahlkampf 2024
betreut und in seiner strategischen Ausrichtung in Köln begleitet.
Aufgaben und Arbeitsweise
- Die WKK realisiert Inhalte und Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung
(KMV), der Delegiertenratssitzungen und der Kreisvorstandssitzungen und
bereitet inhaltliche und finanzielle Vorschläge für diese vor.
- Die WKK entscheidet im unter 1. genannten Rahmen über die Stoßrichtung und
lokale Umsetzung der Wahlkampagne und der Wahlkampfmaterialien sowie über
die „Belegung" von grünen und nicht-grünen Wahlkampfterminen.
Kreiskassierer*in, Kreisvorstand, Delegiertenrat und KMV haben Vetorecht.
- Die Mitglieder der WKK tragen die Ergebnisse in ihre Gremien und in die
Partei. Es wird ein Protokoll durch die Kreisgeschäftsstelle erstellt und
den Mitgliedern der WKK sowie den Wahlkampfansprechpartner*innen in den
Ortsverbänden zur Verfügung gestellt.
- Die Moderation übernimmt der Kreisvorstand und das Wahlkampfmanagement.
- Die Sitzungen der WKK sind mitgliederöffentlich.
Personelle Zusammensetzung
Der WKK gehören mit Stimmrecht – sofern nichts anderes bestimmt ist– an:
- Drei Mitglieder des Kreisvorstands, darunter die/der Kassierer*in,
- ein*e Vertreter*in der GRÜNEN JUGEND Köln,
- ein*e Vertreter*in der Grünen Alten Köln,
- der/die Wahlkampfmanager*in und der/die Kreisgeschäftsführer*in (ohne
Stimmrecht),
- zwei Vertreter*innen der Parteiarbeitskreise, die durch die Austauschrunde
zwischen Kreisverband und Arbeitskreisen bestimmt werden,
- jeweils ein*e Vertreter*in der Ortsverbände 1 bis 9
Kommt es zu personellen Doppelungen, so hat die betreffende Person nur einfaches
Stimmrecht. Persönliche, stimmberechtigte Vertreter*innen sind für den
Kreisvorstand vorgesehen. Die entsendenden Gremien benennen jeweils eine feste,
namentlich benannte Ersatzperson, die bei Bedarf die Vertretung übernimmt. Es
obliegt den jeweiligen Gremien, bei Bedarf für eine Vertretung zu sorgen und die
dafür notwendige Übergabe und Abstimmung zu gewährleisten. Vertretungen müssen
vor der WKK der Kreisgeschäftsstelle gemeldet werden.
Begründung
Erfolgt mündlich