<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/feedamendments" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Kreismitgliederversammlung 25.03.2023: Änderungsanträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung 25.03.2023: Änderungsanträge</title>
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                        <title>A2-001: Mobilität für alle! Mehr Inklusionstaxis für Köln</title>
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                        <author>Daniel Bauer-Dahm</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_25553_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 34:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong><em>Antragsteller*innen: </em></strong>Katja Poredda, Sami Chakkour, Jonathan Sieger</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Ratsfraktion wird gebeten, sich für mehr Inklusionstaxen im Kölner Stadtgebiet einzusetzen. Hierzu soll ein Förderprogramm zum Kauf von Fahrzeugen, die für den Transport von Rollstuhlfahrer*innen geeignet sind (DIN ISO 10542), für das Taxigewerbe aufgelegt wird.<br><br>Die Förderung soll hierbei ausschließlich Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb und in begründeten Fällen Plug-in-Hybride umfassen. Insgesamt sollen bis zu 10 Taxen gefördert werden. Fahrzeuge ausschließlich mit Verbrennungsmotor sind von der Förderung auszuschließen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><span class="underline"><strong>Die 2. Kreismitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen 2023 beschließt:</strong></span></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Mobilität für Menschen im Rollstuhl muss gewährleistet werden. Derzeit gibt es im gesamten Kölner Stadtgebiet lediglich nur ein Inklusionstaxi, also ein Taxi das Rollstuhlfahrer*innen transportieren kann. Die Kreismitgliederversammlung beschließt, dass bis Dezember 2024 mindestens 9 weitere Inklusionstaxis im Kölner Stadtgebiet einsatzbereit sind. Hierfür soll ein Fördertopf von 135.000,00 Euro für Taxiunternehmen, die die untenstehenden Voraussetzungen erfüllen, bereitgestellt werden. Die Förderung der Umrüstung von Fahrzeugen beträgt bis zu 95 Prozent der Nettoumbaukosten oder maximal 15.000 Euro netto pro Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Die Taxiunternehmer*innen müssen selbst fünf Prozent der förderfähigen Kosten tragen. Für Elektrofahrzeuge beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Umbaukosten. Es ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug nur einmal für die Förderung in Frage kommt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Voraussetzungen, um den Förderantrag stellen zu können:</p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Taxiunternehmer*innen mit einer Genehmigung (Konzession) für die Stadt Köln</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Betriebssitz in Köln</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Kapazität des Taxis für mindestens einen besetzten Rollstuhl</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und DIN‐Normen 75078, Teil 1 und Teil 2</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Einhaltung der Bestimmungen des Arbeits‐ und Gesundheitsschutzes</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Verpflichtung zur Mindestnutzung von 4 Jahren, ansonsten anteilige Rückzahlung der Fördermittel; Ausnahme bei Neubeschaffung nach Diebstahl oder Totalschaden</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Verpflichtende Teilnahme der eingesetzten Fahrer*innen an einer spezielle Schulung für den Umgang mit Menschen mit Behinderung und intersektionaler Diskriminierungserfahrung.</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Fahrzeuge mit Dieselbetrieb unter Abgasnorm EURO 5 sind von der Förderung ausgeschlossen.</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Taxikosten sollen für Rollstuhlfahrer*innen bei der Stadt Köln eingereicht werden können. Bis 10 Euro Fahrtkosten müssen die Rollstuhlfahrer*innen die Kosten selbst als Eigenanteil tragen. Alle darüber hinaus gehende Kosten können bei der Stadt Köln eingereicht werden.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Mar 2023 12:41:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1-001 zu Satzung - GRÜNE Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Satzung-GRUNE-Koln-28159/62777</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 25.03.2023)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Satzung-GRUNE-Koln-28159/62777</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_25763_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 97 bis 100 einfügen:</h4><div><p>(5) Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre ein Präsidium, dem zehn <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierte* </ins>Mitglieder angehören. Beschlüsse und Wahlergebnisse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und von zwei Mitgliedern des Präsidiums zu unterzeichnen. Die Wahl erfolgt auf einer Mitgliederversammlung<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>*gemäß §16 Abs</ins>.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> 2 dieser Satzung</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 108 einfügen:</h4><div><p>(7) Die Mitgliederversammlung wählt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jeweils mindestquotiert </ins>den Vorstand, die RechnungsprüferInnen, das Kreisschiedsgericht, die Delegierten und Ersatz­delegierten für den die höheren </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 170 bis 171 einfügen:</h4><div><p>(2) Der Vorstand besteht aus acht <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierten </ins>Mitgliedern: Zwei Vorsitzenden, dem/der KreiskassiererIn und fünf BeisitzerInnen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 181 bis 185:</h4><div><p>(1) Der Delegiertenrat ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Ihm gehör<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">t</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins> je <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e Delegierte*r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei mindestquotierte Delegierte</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e Ersatzdelegierte*r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei mindestquotierte Ersatzdelegierte</ins> jedes Ortsverbands, der Ratsfraktion, der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BV-Runde</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Grünen Bezirksvertreter*innen ("BV-Runde")</ins>, der GRÜNEN JUGEND KÖLN <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">GJK </ins>und jedes Partei-Arbeitskreises an. Delegierte müssen Mitglied der Partei sein, die/der GJK-Vertreter*in muss Mitglied der GJK sein. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 187 bis 189 einfügen:</h4><div><p>jeweiligen Vorstände sein, Delegierte der GRÜNEN JUGEND KÖLN sollen Mitglied des Vorstands der GRÜNEN JUGEND KÖLN sein. Ferner gehören ihm zwei <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierte </ins>Mitglieder des Vorstandes an. Die Delegierten und die Mitglieder des Vorstandes üben das </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 211 bis 212 einfügen:</h4><div><p>(2) Das Kreisschiedsgericht besteht aus drei <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierten </ins>Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt werden. Die gewählten Mitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 239 bis 242 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Zu bestimmten inhaltlichen Themen können Arbeitskreise gebildet werden. Sie bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand oder der Mitgliederversammlung. Ihre Öf­fentlichkeitsarbeit erfolgt in Zu­sammenarbeit mit dem Vorstand<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(2) Die Mitglieder des jeweiligen Arbeitskreises wählen mindestens alle zwei Jahre ein mindestquotiertes Sprecher*innen-Team aus bis zu vier Mitgliedern</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Mar 2023 12:30:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4-001: Zukunft für die Verkehrswende in Nippes. Kritik am Verhalten des Verkehrsausschusses.</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/motion/56345/amendment/62775</link>
                        <author>Lino Hammer</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/motion/56345/amendment/62775</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_25553_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 15:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Kreismitgliederversammlung kritisiert den von den grünen Ratsmitgliedern im Verkehrsausschuss gemeinsam mit CDU, SPD und Volt gefassten Änderungsantrag zum Planungsbeschluss der Verwaltung für eine Umgestaltung der Neusser Straße. Die Kreismitgliederversammlung kritisiert das Zustandekommen der von der grünen Ratsfraktion getragenen Entscheidung ohne eine angemessene Beteiligung der grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes. Sie fordert die Ratsfraktion auf, zukünftig in Belangen der Bezirksvertretung transparent zu kommunizieren und die Umgestaltung der Neusser Straße entsprechend des Beschlusses der Nippeser Bezirksvertretung und der Wünsche vieler Nippeser*innen (aus den diversen Bürger*innen-Beteiligungen) voranzutreiben. Dabei ist insbesondere den folgenden Überlegungen Rechnung zu tragen:</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Kreismitgliederversammlung bekräftigt das Ziel, die Neusser Straße zu einer fußgänger*innen- und fahrradfreundlichen Straße mit Aufenthaltsqualität im Sinne der Bezirksvertretung Nippes und der umfangreichen Bürger*innenbeteiligung umzubauen.<br>Ziel ist und bleibt es, 2026 mit dem Umbau der Neusser Straße zu beginnen und die jahrelangen Diskussionen zu einem erfolgreichem Abschluss zu bringen. Um diesem Ziel schon vor 2026 sichtbar näherzukommen, wird die Ratsfraktion aufgefordert, sich für kurzfristige Verbesserungen, z.B. die Umwandlung von PKW-Stellplätzen in Radabstellanlagen einzusetzen. Ebenfalls soll der Umbau der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße zu einem Kreisverkehr unter Erhalt des Baumbestandes forciert werden.<br><br>Die unzureichende Abstimmung zum Änderungsantrag des Verkehrsausschusses zur Verwaltungsvorlage seitens der Ratsfraktion wird kritisiert.<br><br>Die Kreismitgliederversammlung erwartet, dass die Ratsfraktion zukünftig in Belangen der Bezirksvertretung mit der BV-Fraktion und den weiteren Akteur*innen vor Ort eng und transparent zusammenarbeitet. Der weitere Prozess zur Umgestaltung der Neusser Straße ist im Sinne der BV und den Wünschen der Nippeser*innen auszugestalten.<br><br>Es sind und vor allem die folgenden Punkte zu berücksichtigen:</p><ul><li value="1">Die Verbreiterung der Straße auf 7 statt auf 6 Meter im vorgesehenen Teilabschnitt wird abgelehnt. Sie widerspricht der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">beabsichtigten </del>Entschleunigung des Verkehrs, benachteiligt den Fußverkehr und befördert das illegale Überholen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.</del></li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 20:</h4><div><ul><li value="1">Abhängigkeitsverhältnis zu dem im Änderungsantrag geforderten Nachweis von mindestens 30 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">% Ersatzparkplätzen gestellt werden. Einer Verzögerung des Baubeginns und der vollständigen Umsetzung der geplanten Umgestaltung ist in jedem Fall entgegenzutreten.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Prozent Ersatzparkplätzen gestellt werden.</ins></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Einer Verzögerung des Baubeginns und der vollständigen Umsetzung der geplanten Umgestaltung ist in jedem Fall entgegenzuwirken.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Ein Tempolimit von 20 km/h ist in Abstimmung mit den Verbänden für Menschen mit Behinderungen anzustreben, wenn damit nicht mehr zwingend das Verbot von Zebrastreifen und eine Rechts-vor-Links-Regelung einhergeht.</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Mar 2023 11:56:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2 zu Satzung - GRÜNE Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Satzung-GRUNE-Koln-28159/62299</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 03.03.2023)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Satzung-GRUNE-Koln-28159/62299</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_25763_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 244 bis 255:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Alle gewählten Organe des Kreisverbandes sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Ebenso wird bei Delegiertenwah­len zu Lan­des- und Bundesorganen verfahren. Im weiteren gelten die Frauenstatuten des Landes- und Bundesverbandes sinnge­mäß.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) In allen Organen und Gliederungen des Kreisverbandes wird bei Fragen, die das Selbstbestimmungs­recht der Frauen besonders berüh­ren oder von denen Frauen be­sonders betroffen sind, auf Antrag un­ter den Frauen abgestimmt, ob vor der Abstimmung der Ver­sammlung eine ge­sonderte Abstimmung unter den Frauen stattfinden soll. Sollten die Abstimmungen der Frauen- und der Mitglied­erversammlung vonein­ander abweichen, haben die Frauen ein Vetorecht mit auf­schiebender Wirkung. Die zur Abstimmung stehend­en Fragen werden auf die nächste Sit­zung des jeweiligen Gremiums verwiesen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Bis zur Verabschiedung eines Kreisfrauenstatuts gilt das Landesfrauenstatut NRW.<br><br>(2) Das bedeutet insbesondere, dass alle von den GRÜNEN Köln zu wählende Organe und Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen sind (Mindestquotierung). Bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen sind Frauen die ungeraden Plätze vorbehalten. Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt. Über die Besetzung des offenen Platzes entscheidet die Versammlung. Nur bei Wahllisten kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend §4 des Landesfrauenstatuts NRW und können ein Frauenvotum beantragen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Mar 2023 16:35:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1 zu Geschäftsordnung - GRÜNE Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Geschaftsordnung-GRUNE-Koln-8865/62273</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 02.03.2023)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Geschaftsordnung-GRUNE-Koln-8865/62273</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_25765_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 27 bis 28:</h4><div><p>(2) Redebeiträge erfolgen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">quotiert,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotiert;</ins> das Präsidium entscheidet über Anzahl und Redezeit, soweit die Versammlung nichts anderes beschließt.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Mar 2023 14:42:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 zu Satzung - GRÜNE Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Satzung-GRUNE-Koln-28159/62272</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 02.03.2023)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-03-25/Satzung-GRUNE-Koln-28159/62272</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_25763_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 97 bis 100 einfügen:</h4><div><p>(5) Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre ein Präsidium, dem zehn <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierte* </ins>Mitglieder angehören. Beschlüsse und Wahlergebnisse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und von zwei Mitgliedern des Präsidiums zu unterzeichnen. Die Wahl erfolgt auf einer Mitgliederversammlung<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br><br>*gemäß §16 Abs</ins>.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> 2 dieser Satzung</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 108 einfügen:</h4><div><p>(7) Die Mitgliederversammlung wählt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jeweils mindestquotiert </ins>den Vorstand, die RechnungsprüferInnen, das Kreisschiedsgericht, die Delegierten und Ersatz­delegierten für den die höheren </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 170 bis 171 einfügen:</h4><div><p>(2) Der Vorstand besteht aus acht <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierten </ins>Mitgliedern: Zwei Vorsitzenden, dem/der KreiskassiererIn und fünf BeisitzerInnen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 181 bis 185:</h4><div><p>(1) Der Delegiertenrat ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Ihm gehör<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">t</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins> je <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e Delegierte*r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei mindestquotierte Delegierte</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e Ersatzdelegierte*r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei mindestquotierte Ersatzdelegierte</ins> jedes Ortsverbands, der Ratsfraktion, der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BV-Runde</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Grünen Bezirksvertreter*innen ("BV-Runde")</ins>, der GRÜNEN JUGEND KÖLN <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">GJK </ins>und jedes Partei-Arbeitskreises an. Delegierte müssen Mitglied der Partei sein, die/der GJK-Vertreter*in muss Mitglied der GJK sein. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 187 bis 189 einfügen:</h4><div><p>jeweiligen Vorstände sein, Delegierte der GRÜNEN JUGEND KÖLN sollen Mitglied des Vorstands der GRÜNEN JUGEND KÖLN sein. Ferner gehören ihm zwei <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierte </ins>Mitglieder des Vorstandes an. Die Delegierten und die Mitglieder des Vorstandes üben das </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 211 bis 212 einfügen:</h4><div><p>(2) Das Kreisschiedsgericht besteht aus drei <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestquotierten </ins>Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt werden. Die gewählten Mitglieder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 239 bis 242 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Zu bestimmten inhaltlichen Themen können Arbeitskreise gebildet werden. Sie bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand oder der Mitgliederversammlung. Ihre Öf­fentlichkeitsarbeit erfolgt in Zu­sammenarbeit mit dem Vorstand<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(2) Die Mitglieder des jeweiligen Arbeitskreises wählen für die Dauer von jeweils einem Jahr ein mindestquotiertes Sprecher*innen-Team aus bis zu vier Mitgliedern</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Mar 2023 14:36:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>