- Es muss sprachlich zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte statt Delegierte*r heißen.
- Die Erweiterung des Delegiertenrates von je einer*m ordentlichen Delegierten und Ersatzdelegierten auf je zwei soll der Gewährleistung einer Mindestquotierung des Delegiertenrates dienen. Dies allein ist Sinn und Zweck dieses Satzungsänderungsantrages. Die Erwähnung des Wortes „quotiert“ ist an dieser Stelle jedoch überflüssig, da selbstverständlich in vollem Umfang das Frauenstatut des Landesverbandes Anwendung findet und auch unsere Geschäftsordnung von Frauen- und offenen Plätzen bei Personenwahlen ausgeht, sodass eine Mindestquotierung bei allen Personenwahlen sichergestellt ist. Aus diesem Grund wird auch an keiner anderen Stelle in der derzeitigen Satzung das Wort „quotiert“ verwendet, weil es eine Selbstverständlichkeit in unserer Partei darstellt. Es wäre aber falsch, es aus Klarstellungsgesichtspunkten nur an einer Stelle in der Satzung zu verwenden, da dies die berechtigte Frage aufwerfen würde, ob die Erwähnung an nur dieser Stelle eine besondere Bedeutung hat bzw. was es bedeutet, dass das Wort nur dort, aber nicht z.B. auch bei der Zusammensetzung des Kreisvorstandes erwähnt wird, obwohl dieser selbstverständlich auch mindestquotiert zu wählen ist. Zur Vermeidung von Unklarheiten und Widersprüchen ist das Wort „quotiert“ daher aus dem vorliegenden Satzungsänderungsantrag herauszunehmen. Eine einheitliche Klarstellung in der gesamten Satzung könnte aber natürlich zukünftig Inhalt eines neuen Satzungsänderungsantrages sein.
Basiert auf dem Änderungsantrag: | S3 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln |
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Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 30.01.2023) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 04.02.2023, 10:36 |
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