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            <title>Kreismitgliederversammlung 04.02.2023: Alles</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung 04.02.2023: Alles</title>
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                        <title>Kommentar zu: S3-2 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61922?commentId=7383#comm7383</link>
                        <author>Judith Hasselmann</author>
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                        <description><![CDATA[Hallo, der Antragsschluss ist zwar vorbei, aber ich unterstütze den Antrag in meiner Funktion als Bundesfrauenrätin entschieden und finde es unverständlich, dass wir für einen vom KV Vorstand formulierten Antragsentwurf von Satzungsänderungen überhaupt einen Antrag mit konsistenter Erwähnung der Frauenquote stellen müssen und das nicht von vorneherein vom KV Vorstand so formuliert wurde.]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Feb 2023 09:19:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3-1 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61927</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 30.01.2023)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61927</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 183 bis 186:</h4><div><p>(1) Der Delegiertenrat ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Ihm gehör<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">t</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins> je <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei</ins> Delegierte*r und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei</ins> Ersatzdelegierte*r jedes Ortsverbands, der Ratsfraktion, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der BV-Runde</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Grünen Bezirksvertreter*innen („BV-Runde“)</ins>, der GRÜNEN JUGEND KÖLN und jedes Partei-Arbeitskreises an. Delegierte müssen </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><ol>
<li>Es muss sprachlich zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte statt Delegierte*r heißen.</li>
<li>Die Erweiterung des Delegiertenrates von je einer*m ordentlichen Delegierten und Ersatzdelegierten auf je zwei soll der Gewährleistung einer Mindestquotierung des Delegiertenrates dienen. Dies allein ist Sinn und Zweck dieses Satzungsänderungsantrages. Die Erwähnung des Wortes „quotiert“ ist an dieser Stelle jedoch überflüssig, da selbstverständlich in vollem Umfang das Frauenstatut des Landesverbandes Anwendung findet und auch unsere Geschäftsordnung von Frauen- und offenen Plätzen bei Personenwahlen ausgeht, sodass eine Mindestquotierung bei allen Personenwahlen sichergestellt ist. Aus diesem Grund wird auch an keiner anderen Stelle in der derzeitigen Satzung das Wort „quotiert“ verwendet, weil es eine Selbstverständlichkeit in unserer Partei darstellt. Es wäre aber falsch, es aus Klarstellungsgesichtspunkten nur an einer Stelle in der Satzung zu verwenden, da dies die berechtigte Frage aufwerfen würde, ob die Erwähnung an nur dieser Stelle eine besondere Bedeutung hat bzw. was es bedeutet, dass das Wort nur dort, aber nicht z.B. auch bei der Zusammensetzung des Kreisvorstandes erwähnt wird, obwohl dieser selbstverständlich auch mindestquotiert zu wählen ist. Zur Vermeidung von Unklarheiten und Widersprüchen ist das Wort „quotiert“ daher aus dem vorliegenden Satzungsänderungsantrag herauszunehmen. Eine einheitliche Klarstellung in der gesamten Satzung könnte aber natürlich zukünftig Inhalt eines neuen Satzungsänderungsantrages sein.</li>
</ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Feb 2023 10:36:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3-2 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61922</link>
                        <author>Julia Woller (KV Köln)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61922</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 183 bis 192:</h4><div><p>(1) Der Delegiertenrat ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ihm gehört je ein*e Delegierte*r und ein*e Ersatzdelegierte*r jedes Ortsverbands, der Ratsfraktion, der BV-Runde, der GRÜNEN JUGEND KÖLN und jedes Partei-Arbeitskreises an. Delegierte müssen Mitglied der Partei sein, die/der GJK-Vertreter*in muss Mitglied der GJK sein. Die Delegierten der Ortsverbände und der Ratsfraktion müssen Mitglied der jeweiligen Vorstände sein, Delegierte der GRÜNEN JUGEND KÖLN sollen Mitglied des Vorstands der GRÜNEN JUGEND KÖLN sein. Ferner gehören ihm zwei Mitglieder des Vorstandes an. Die Delegierten und die Mitglieder des Vorstandes üben das Stimmrecht aus und können durch Ersatzdelegierte ver­treten wer­den.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ihm gehören je zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte jedes Ortsverbands, der Ratsfraktion, der BV-Runde Grünen Bezirksvertreter*innen („BV-Runde“), der GRÜNEN JUGEND KÖLN (GJK) und jedes Partei-Arbeitskreises an. Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.<br>Delegierte müssen Mitglied der Partei sein, die*der GJK-Vertreter*in muss Mitglied der GJK sein.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Änderungsantrag S3 zum § 13 Delegiertenrat gibt durch die aktuelle Formulierung &quot;quotiert&quot; eine mindestparitätische bzw. mindestquotierte Besetzung nicht her bzw. kann irreführend sein, daher der Änderungsantrag.</p>
<p>Die Formulierung soll ergänzt werden durch:</p>
<p>&quot;Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.&quot;</p>
<p>So gewährleisten wir, dass nicht nur 50% Frauen sondern auch mehr als die Hälfte Frauen entsendet werden können. Auch reine Frauendelegationen sind möglich, was durch die neue Formulierung deutlich wird. Dies entspricht dem Frauenstatut und Anspruch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gremien mindestparitätisch mit Frauen zu besetzen.</p>
<p>Weitere Stellen der Kreisverbands-Satzung sind mit dieser Formulierung entsprechend anzupassen, sodass sie - analog zu der Landes- und Bundessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - die Mindestquotierung in allen entsprechenden Paragraphen aufweist.</p>
<p></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Feb 2023 23:41:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>H1: Jahreshaushalt 2023</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/jahreshaushalt-2023-7996</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 30.01.2023)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/jahreshaushalt-2023-7996</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Haushaltsentwurf für das Geschäftsjahr 2023 könnt Ihr in der Grünen Wolke einsehen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://wolke.netzbegruenung.de/f/62395509">https://wolke.netzbegruenung.de/f/62395509</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Jan 2023 21:20:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61862</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61862</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 172 bis 177:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern: Zwei Vorsitzenden, dem/der KreiskassiererIn und fünf BeisitzerInnen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem*der Kassierer*in, einer*einem politischen Geschäftsführer*in sowie vier Beisitzer*innen. Die beiden Vorsitzenden sind für die Außendarstellung des Kreisverbandes verantwortlich.</p><p>(3) Der Kreisverband wird von zwei Mitgliedern des Vorstandes<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> nach § 26 (2) BGB und</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, von welchen mindestens eines ein*e Vorsitzende*r sein muss, gemäß</ins> § 11 (3) Parteiengesetz <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in Verbindung mit § 26 (2) BGB </ins>vertreten.</p><p>(4) Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl ge­wählt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Kreismitgliederversammlung wählt je ein Mitglied des Vorstands zur frauenpolitischen Sprecherin sowie zum*zur vielfaltspolitischen Sprecher*in.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Jan 2023 15:27:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Digitale Sonder-BDK (oder LDK) zu Lützerath</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/digitale-sonder-bdk-oder-ldk-zu-lutzerath-46415</link>
                        <author>Hartmut Neubauer</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/digitale-sonder-bdk-oder-ldk-zu-lutzerath-46415</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird beantragt, möglichst bald eine außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz (ersatzweise Landesdelegiertenkonferenz) zum Thema &quot;Lützerath&quot; stattfinden zu lassen. Die Veranstaltung soll rein digital durchgeführt werden. Folgende Haupt-Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Verhandlungen mit RWE über eine weitere Reduktion der Kohle, die aus dem rheinischen Braunkohlerevier, insbesondere Garzweiler 2, noch gewonnen werden darf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Eine machtvolle Initiative, den Kohleausstieg auch in den Braunkohle-Revieren Lausitz (Brandenburg-Sachsen) und Sachsen-Anhalt anzustoßen. Auch hier muss der Kohleausstieg bis 2030 vollzogen sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zum Punkt 1: Wenn es gelingen würde, die Menge der Kohle, die noch gefördert werden darf, von 280 Millionen Tonnen auf unter 200, günstigenfalls 170 Mio. t zu reduzieren, dann könnte man ja dem Hauptargument begegnen, dass Lützerath für viele so wichtig war; zumindest könnte man sich den Vorgaben nähern, die durch die 1,5-Grad-Grenze vorgegeben sind. Auch das DIW hat gefordert, schneller aus der Kohle auszusteigen, und es wäre auch ein Beitrag zur Einigung innerhalb der Partei. Anlass dafür, dass man diesen Schritt gehen könnte, ist u.a., dass es jetzt – Halbzeit des meteorologischen Winters 2022/23 – gelungen ist, die Füllstände der Gasspeicher einigermaßen stabil zu halten. Wahrscheinlich wird der Bedarf an Kohle in den nächsten Jahren also niedriger sein als bisher angenommen. Die Verhandlungen mit RWE müssen darüberhinaus offen geführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hier ein Link zur Stellungnahme von Claudia Kemfert, DIW: <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.862895.de/luetzerath_wird_zum_symbol_einer_fehlerhaften_energie-_und_klimapolitik.html">https://www.diw.de/de/diw_01.c.862895.de/luetzerath_wird_zum_symbol_einer_fehlerhaften_energie-_und_klimapolitik.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Punkt 2 nur, wenn eine BDK einberufen wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Jan 2023 22:13:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO4 zu Geschäftsordnung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61747</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61747</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24529_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 8:</h4><div><p>(1) Diese Geschäftsordnung gilt für die Mitgliederversammlung und sinngemäß für alle anderen Organe <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN KÖLN, soweit diese nicht anders beschließen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der GRÜNEN Köln</ins>.</p><p>(2) Die Geschäftsordnung gilt für die Organe der Ortsverbände <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des Kreisverbandes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der GRÜNEN</ins> Köln, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">wenn</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sofern</ins> diese <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht anders</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">keine andere</ins> beschließen.</p><p>(3) Von Bestimmungen dieser Geschäftsordnung kann <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">abgewichen wer­den, wenn die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">durch Beschluss der</ins> Versammlung im <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Einzel­fall so beschließt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Einzelfall abgewichen wer­den</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 13 bis 16:</h4><div><p>(1) Das Präsidium besteht aus den in der Satzung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des KV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der GRÜNEN</ins> Köln § 9 (5) gewählten Mitgliedern<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(2) Das Präsidium leitet die Mitgliederversammlungen der GRÜNEN Köln selbsttätig</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Die Mitglieder des Präsidiums vereinbaren untereinander, wer die Sitzung leitet und wann jeweils eine Ablösung in der Sitzungs­leitung erfolgt.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 22:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Zu Beginn der Sitzung beschließt die Versammlung die Tagesordnung.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(2) </ins>Nach Feststellung der Tagesord­nung dürfen andere Verhand­lungsgegenstände nur beraten wer­den, wenn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht von einem Drittel der Anwe­senden widersprochen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dies mit Zweidrittelmehrheit beschlossen</ins> wird.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(3) </ins>Die Versammlung kann jederzeit Verhand­lungsgegenstände von der Tages­ordnung absetzen, soweit Ge­setz, Parteisatzung oder diese </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 27:</h4><div><p>(1) Das Präsidium eröffnet <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">über jeden Gegenstand, der auf der Ta­gesordnung steht</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">überjeden Ta­gesordnungspunkt </ins>, die Aussprache. Die gemeinsame Beratung gleich­artiger oder im Sachzusammenhang stehender Verhandlungsgegenstände kann jederzeit beschlossen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 86:</h4><div><p>(1) Das Präsidium kann Redner<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einE Redne­rIn</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ein*e Redne­r*in</ins> wäh­rend einer Rede dreimal zur Sa­che gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so muss ihr<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>ihm das Präsi­dium nach dem dritten Mal das Wort entziehen.</p><p>(2) Das Präsidium kann Teilnehmer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen, die die Ordnung der Ver­sammlung erheblich stören, zur Ord­nung rufen. Ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einE Teilnehmer­In</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ein*e Teilnehmer­*in</ins> dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen ei­nes dritten Rufes hingewiesen worden, so kann das Präsidiu­m ihn<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>sie nach dem drit­ten Mal des Saales verweisen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 91 bis 92:</h4><div><p>(2) Auf Verlangen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer/s VersammlungsteilnehmerIn</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eines*einer/s Versammlungsteilnehmer*in</ins> muss das Präsi­dium abschnittsweise abstimmen las­sen. Ist die Zulässigkeit der Teilung zweifelhaft, </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 99 bis 103:</h4><div><p>über diese vor dem Hauptantrag abzustimmen. Die Ab­stimmung entfällt, wenn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der/die AntragstellerIn</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*die Antragsteller*in</ins> den Änderungs- oder Ergänzungsantrag übernimmt.</p><p>(5) Abgestimmt wird durch Handzeichen. Kann sich das Präsidium über das Ergebnis nicht einigen, kann auch namentlich, durch Ham­mel­sprung<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> oder</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> schriftlich <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">oder digital </ins>abge­stimmt werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 106 bis 108:</h4><div><h4><strong>§ 8a <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wahlen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Personenwahlen</ins></strong></h4><p>(1) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">"Wahlen" sind Abstimmungen, durch die Personen in Ämter gewählt werden. </del>Wenn durch Gesetz oder Parteisatzung vorgeschrie­ben, oder wenn es eine </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 111 bis 120:</h4><div><p>(2) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">"Wahlzettel"</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wahlzettel</ins> oder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">"Stimmzettel"</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Stimmzettel</ins> sind nur die vom Präsidium ausgegebenen und für den jeweiligen Wahlgang bestimmten Zet­tel. Sie dürfen keine Kennzeichnungen tragen, durch die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wahlberechtigter möglich wer­den<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, z.B. fortlaufende Nummerierungen</del>.</p><p>(3) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">"Abgegebene Stimmen"</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Abgegebene Stimmen</ins> sind die Wahlzettel, die das Präsidium im jeweiligen Wahlgang entgegengenommen hat. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">"Gültig"</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gültig</ins> sind die abgegebenen Stimmen, die ein­deutig die Entscheidung der Wahlberechtigten zu den zur Wahl stehenden Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen erken­nen lassen und die den vor dem Wahlgang vom Präsidium bekannt gege­benen Kriterien entsprechen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">"Quorum"</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Quorum</ins> ist der Anteil der abgege­benen gültigen Stimmen, der für eine bestimmte Wahl erreicht werden muss. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 123 bis 137:</h4><div><p>(4) Gehören Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen dem Präsidium der Versammlung an, müssen sie vor dem Tagesordnungspunkt, unter dem die Wahl be­handelt wird, das Präsidium verlassen. Das Präsidium kann zu seiner Unterstützung Wahlhelfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen benennen, insbesondere zur Ausgabe und zum Einsammeln der Wahlzettel und zum Auszählen der Stim­men. Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen dürfen nicht zu Wahlhelfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen be­nannt werden.</p><p>(5) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Zuerst werden die für die Wahl kandidierenden Personen vorgeschlagen. Sie</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kandidat*innen</ins> müssen Gelegenheit haben, sich vorzustellen. Die Versammlung kann die Kandidat<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>Innen befragen. Die Befragung darf nur in der Weise beschränkt werden, dass allen Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen die gleiche Möglichkeit eingeräumt wird, befragt zu werden und die Fragen zu beantworten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6) Die KandidatInnen müssen entweder persönlich anwesend sein oder ihre Kandidatur schriftlich oder per E-Mail eingereicht ha­ben.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) Die Kandidat*innen müssen entweder persönlich anwesend sein oder ihre Kandidatur schriftlich oder per E-Mail eingereicht ha­ben. Nicht anwesende Kandidat*innen können von einer anderen Person zusätzlich vorgestellt werden.<br></ins>(7) Das Präsidium bestimmt die für die einzelnen Wahlgänge gültigen Stimmzettel und gibt sie gegebenenfalls an die Wahlberech­tigten aus<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">. Dabei ist sicherzustellen, dass nur ein Stimmzettel pro WahlberechtigteN ausgegeben wird</del>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 139 bis 141:</h4><div><p>Wahlberechtigten die Stimmzettel aus. Sind alle Stimm­zettel ausgefüllt, werden sie von den WahlhelferInnen eingesammelt. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gegebenenfalls</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">DieStimmkarte</ins> ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eine Stimmkarte </del>entsprechend zu kenn­zeichnen. Wenn das Präsidium alle Stimmzettel </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 143 bis 144:</h4><div><p>(9) Die Stimmen werden von den Wahlhelfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen ausgezählt. Interessierten Mitgliedern der Versammlung muss Gelegenheit gege­ben werden, die Auszählung zu </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 154 bis 159:</h4><div><p>Ergebnisses, kann es die Wahl anfechten. Über eine während der Versammlung vor­gebrachte Anfechtung entscheidet die Versammlung. Sie kann die Anfechtung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zu </del>zurückweisen, die Wahl oder den angefochtenen Wahlgang wiederholen oder ein an­deres Ergebnis feststellen, wenn das ursprünglich verkündete auf Auszählfehler<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">n</ins> oder unrichtige<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">r</ins> Interpretation <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zurückzuführen ist</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">beruht</ins>. Gegen die Entscheidung der Versamm­lung kann nur das zustän­dige Parteischiedsgericht </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 169 bis 170 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">1. </ins>Wahlen zum Kreisvorstand, zur Ratsliste, KassenprüferInnen, Kreisschiedsgericht, </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 172 bis 180:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gewählt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- Grundsätzlich</ins> wird <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">generell </del>jeder Platz <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einzeln</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">getrennt gewählt</ins>. Je nach Praktikabilität und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kandidatenlage</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kandidat*innenlage</ins> können <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mehrere Plätze</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">gleiche Ämter</ins> mit einem Stimm­zettel gewählt werden.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Gewählt ist, wer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mindestens </del>die absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Erreicht im ersten Wahlgang keine<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*r</ins> der Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen die absolute Mehrheit, gibt es einen zweiten Wahlgang. Zu diesem dür­fen nur die Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen noch ein­mal antreten, die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zumindest 15%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens15%</ins> der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konn­ten.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Erreicht auch im zweiten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit, treten im </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 181 bis 188:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Erreicht auch im dritten Wahlgang keiner der Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen die absolute Mehrheit, ist der Durchlauf beendet und es beginnt ein neuer mit ebenfalls wieder drei Wahlgängen nach dem oben erläuterten Prozedere. Zu diesem Durchlauf dürfen alle Kandi­dat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen des vorherigen Durchlaufes noch einmal antreten, sowie auch Menschen, die vorher noch nicht kandidiert haben.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Delegiertenwahlen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2. Wahlen von Delegierten</ins> zu Organen der höheren Parteiebenen (z.B. Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), Landesdelegiertenkonferenz (LDK), </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 189 bis 190 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Für die Frauen- und die offenen Delegiertenplätze gibt es je einen eigenen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 191 bis 202:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Die Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen müssen vor der Wahl mitteilen, ob sie als ordentliche Delegierte oder nur als Ersatzdelegierte kandidieren wollen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">JedeR Wahlberechtigte</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- Jede wahlberechtigte Person</ins> hat so viele Stimmen, wie Kandidaturen existieren, höchstens aber doppelt so viele wie zu wählende or­dentliche Delegierte. Doppelnennun­gen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(Kumulieren) </del>von Namen sind nicht zulässig.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Delegiert werden die Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge der Ergebnisse.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die KandidatInnen, die keine ordentliche Delegation erhalten haben, weil sie in der Reihenfolge der Ergebnisse weiter hinten waren, </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- Die Kandidat*innen, die nicht genügend Stimmen füreine ordentliche Delegation erhalten haben, </ins>werden gemäß ihrem Stimmer­gebnis automatisch zu Ersatzdelegierten.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Die Liste der Ersatzdelegierten setzt sich zusammen aus Personen, die allein als </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 205 bis 210:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die KandidatInnen, die explizit als Ersatzdelegierte kandidiert haben, werden gemäß ihrer Ergebnisse in die Liste der Ersatzde­legierten eingegliedert. Dabei ist es un­erheblich, ob ein*e Ersatzdelegierte*r mehr Stimmen als die ordentlichen Delegierten hat, da er/sie sich explizit als Ersatz zur Verfügung gestellt hat.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- Die Kandidat*innen, die explizit als Ersatzdelegierte kandidiert haben, werden gemäß ihrer Ergebnisse in die Liste der Ersatzde­legierten eingegliedert.</ins></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Die Zahl der Ersatzdelegierten soll derjenigen der ordentlichen Delegierten </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 211 bis 213:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- </ins>Sollten mehrere Kandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen dasselbe Stimmergebnis erhalten, entscheidet ein Los über die Delegation, sofern nicht eine<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*r</ins> freiwillig verzichtet.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Jan 2023 14:35:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO3 zu Geschäftsordnung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61744</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61744</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24529_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 49 bis 56:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Jedes Mitglied kann einzeln Anträge an die Mitgliederversammlung bis zu 4 Werktage vor der Versammlung stellen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Bis zum Beginn und auf der Versammlung sollten nur Anträge, die sich mit akut auftauchenden Themen beschäftigen, einge­reicht werden dürfen. Sie müssen von mindestens 1 % der Mitglieder oder 2 Ortsverbänden oder vom Kreisvorstand unterzeichnet sein. Dies gilt nicht für Änderungsanträge.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Antragsberechtigt sind jedes Mitglied, Organe und Ortsverbände der GRÜNEN Köln und die GRÜNE JUGEND Köln.<br>(2) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, sind Anträge mit einer Frist von 7 Tagen vor der Mitgliederversammlung einzureichen, Änderungsanträge zu diesen mit einer Frist von 2 Tagen vor der Mitgliedersammlung.<br>(3) Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Über die Dringlichkeit entscheidet die Versammlung.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Die Mitgliederversammlung kann mit absoluter Mehrheit Anträge zulassen, die die unter (2) genannten Bedingungen nicht erfül­len.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Jan 2023 14:03:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO2 zu Geschäftsordnung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61743</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61743</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24529_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 27 bis 45:</h4><div><p>Sachzusammenhang stehender Verhandlungsgegenstände kann jederzeit beschlossen werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(2) Redebeiträge erfolgen quotiert, das Präsidium entscheidet über Anzahl und Redezeit, soweit die Versammlung nichts anderes beschließt.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einer/m Berichter­statterIn das Wort erteilen. Danach führt das Präsidium zu jeder Ausspra­che eine Liste der Wortmel­dungen (Redeliste). Das Wort wird nach Frauen und Männern quotiert erteilt. Wird das Ende der Rede­liste beschlos­sen, so werden bei Bedarf noch so viele Frauen auf die Redeliste genommen, das die Zahl der auf ihr stehenden Männer erreicht wird.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Hat die Versammlung eine Redezeitbegrenzung beschlossen, ent­zieht das Präsidium nach Ablauf der Zeit das Wort.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4) Ist die Redeliste erschöpft, so erklärt das Präsidium die Aus­sprache für geschlossen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5) Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung oder Beschlussfas­sung auf eine spätere Sitzung ver­tagen, an den Delegiertenrat zur Bera­tung oder Beschlussfassung verweisen oder die Aussprache oder die Redeliste schließen. Der Antrag auf Schluss der Aus­sprache geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Vertagung oder Überwei­sung, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung oder Beschlussfas­sung auf eine spätere Sitzung ver­tagen oder an den Delegiertenrat zur Bera­tung oder Beschlussfassung verweisen.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6) Es darf nur sprechen, wem das Präsidium das Wort erteilt hat.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Will ein Mitglied des Präsidiums sich selbst an der Aussprache be­teiligen, so hat es </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Jan 2023 13:59:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1 zu Geschäftsordnung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61741</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/Geschaftsordnung-BUNDNIS90-DIE-GRUNEN-Koln-28000/61741</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24529_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 19 bis 21:</h4><div><p>Feststellung der Tagesord­nung dürfen andere Verhand­lungsgegenstände nur beraten wer­den, wenn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht von einem Drittel der Anwe­senden widersprochen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dies mit Zweidrittelmehrheit beschlossen</ins> wird. Die Versammlung kann jederzeit Verhand­lungsgegenstände von der </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Jan 2023 13:52:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S8 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61859</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61859</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 15:</h4><div><p>Das Grundsatzprogramm <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von BÜNDNIS 90/DIE</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der</ins> GRÜNEN in der jeweils gültigen Fassung ist die Grundlage der politischen Arbeit des Kreisverbandes. Der Kreisverband hat die Aufgabe<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del> politische Vorschläge zu entwickeln und bekannt zu machen, diesbezügliche Aktiv­itäten zu unterstützen und zu initiieren sowie die Kandidaturen der GRÜ­NEN auf allen Ebenen zu organisieren. Dabei arbeitet er mit Bürger<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nneninitiativen und ähnlichen Organisationen zusammen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 18:</h4><div><p>(1) Mitglied <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN </del>kann jede<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">R</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*r</ins> werden, der<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>die sich zu den Grundsätzen der Partei und ihrem Programm be­kennt, kei­ner anderen Partei </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 20 bis 22:</h4><div><p>(2) Die Kandidatur für eine konkurrierende Wahlliste oder als Ein­zelbewerber<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">In</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*in</ins> gegen von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BÜNDNIS 90/DIE</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den</ins> GRÜNEN aufgestellte Di­rektkandidat<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen ist mit der Mit­gliedschaft unvereinbar.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 39 bis 45:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führen eine Mitgliederdatei auf EDV-Grundlage. Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Da­ten. Personenbezogene Mitgliederdaten dürfen nur vom Vorstand und von mit der Datenpflege Beauftragten und nur zu satzungsge­mäßen Zwecken verwendet werden. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten bedarf der Zustimmung des jeweili­gen Mit­glieds, sofern keine gesetzliche Grundlage existiert. Der Missbrauch von Daten ist parteischädigendes Verhalten im Sinne des Parteienges­etzes.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4) Die GRÜNEN führen eine Mitgliederdatei auf EDV-Grundlage. Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Datenschutzgrundverordnung, Telemediengesetz). Der Missbrauch von Daten ist parteischädigendes Verhalten im Sinne des Parteienges­etzes.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 60 bis 65:</h4><div><p>(1) Bei <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">denGRÜNEN</ins> kann jede<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">R</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*r</ins> mitarbeiten, die<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>der die Grundsätze der Partei anerkennt.</p><p>(2) Menschen, die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BÜNDNIS 90/DIE</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die</ins> GRÜNEN regelmäßig finanziell un­terstützen wollen, ohne Mitglied zu werden, können einen För­derbeitrag entrichten. Fördernde Per­sonen bekommen auf Wunsch die Mitglie­derinformationen zugesandt. Näheres regelt die <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Finanz-, </ins>Bei­trags- und Kas­senord­nung.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 75:</h4><div><p>einzuberufen<strong><em>.</em></strong>Die Ortsverbände organisieren ihre politische Tätigkeit für ihren Wirkungskreis im Rahmen der Satzungsbestimmungen von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BÜND­NIS 90/DIE</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den</ins> GRÜNEN autonom.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 103 einfügen:</h4><div><p>(6) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über Satzung, Geschäftsordnung, Urabstimmungsordnung, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Finanz-,</ins>Beitrags- und Kassenordnung, Kreisschiedsgerichts­ordnung, Programme und Wahlprogramme und den Haushalt des </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 109:</h4><div><p>(7) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, die Rechnungsprüfer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen, das Kreisschiedsgericht, die Delegierten und Ersatz­delegierten für <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">den </del>die höheren Parteig­liederungen. Die Delegierten werden auf zwei Jahre gewählt und bleiben </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 119 bis 125:</h4><div><p>Alle Gewählten sind jederzeit von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen abwählbar, je­doch nur, wenn der Abwahlantrag <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">auf</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in</ins> der fristgerecht <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einberufenen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vorläufigen</ins> Tagesordnung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">stand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">enthalten ist</ins>. Die Mitglieder des Kreisschiedsgerichtes können nicht vorzeitig abgewählt werden.</p><p>(8) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht durch Gesetz<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,Parteisatzung</ins> oder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Parteisatzung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Geschäftsordnung</ins> etwas anderes vorgeschrieben ist. Die Abstimmungs- und Wahlverfahren werden durch die </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 137 bis 138:</h4><div><p>(1) Die Frauenmitgliederversammlung ist eine Versammlung der weib­lichen Mitglie­der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des Kreisverban­des BÜNDNIS 90/DIE</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der</ins> GRÜ­NEN KÖLN.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 143 bis 144 einfügen:</h4><div><p>(4) Auf Verlangen des <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Arbeitskreises </ins>Frauen- und Mädchenpolitik, von 5 % der weiblichen Mitglieder des Kreisverbandes, der Mehrheit der weibli­chen Mitglieder des </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 148 bis 156:</h4><div><p>(6) Die Frauenmitgliederversammlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(FMV) </del>fasst Beschlüsse <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zu frau­enspezifischen Gesichtspunkten</del>. Lehnt die Kreismitgliederver­sammlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(MV) </del>die Beschlüsse der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">FMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Frauenmitgliederversammlung</ins> ab, wird diese erneut damit be­fasst. Bestätigt sie ihren Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit, wird dieser der Kreismitgliederversammlung erneut vorgelegt. Die Kreismitgliederversammlung kann diesen mit einer 2/3 Mehrheit ablehnen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.Bei einer erneuten Ablehnung durch die MV wer­den die Beschlüsse gesondert gekennzeichnet und abgedruckt</del>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7) Sinngemäß gelten die Absätze (8) und (9) des § 9 (Mitgliederversammlung) der Kreisverbandssat­zung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7) § 9 Abs. (8) und (9) finden Anwendung.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 158 bis 165:</h4><div><p>(1) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung, auf Antrag von drei Ortsmitgliederversammlungen oder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ei­nem Zehntel</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10 %</ins> der Mitglieder fin­det über Fragen von grundsätzli­cher Bedeutung eine Urabstimmung statt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Der Urabstimmung muss eine Mitgliederversammlung vorausgehen, auf der das Thema als erster inhaltlicher Punkt beraten wor­den ist. Diese muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden.Die Urabstimmung muss dann in­nerhalb von acht Wochen durchgeführt werden. Die Urabstimmungs­fragen wer­den von dieser Mitglieder­versammlung formuliert.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)Spätestens sechs Wochen nach Beschluss der Kreismitglieder oder nach Eingang des Antrags beim Kreisvorstand muss eine Mitgliederversammlung stattfinden. Auf dieser wird die Urabstimmungsfrage beraten und formuliert. Die Urabstimmung muss sodann innerhalb von acht Wochen durchgeführt werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 185 bis 191:</h4><div><p>ein*e Ersatzdelegierte*r jedes Ortsverbands, der Ratsfraktion, der BV-Runde, der GRÜNEN JUGEND KÖLN <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(GJK) </ins>und jedes Partei-Arbeitskreises an. Delegierte müssen Mitglied der Partei sein, die<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>der GJK-Vertreter*in muss Mitglied der GJK sein. Die Delegierten der Ortsverbände und der Ratsfraktion müssen Mitglied der jeweiligen Vorstände sein, Delegierte der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">GRÜNEN JUGEND KÖLN</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">GJK</ins> sollen Mitglied des Vorstands der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">GRÜNEN JUGEND KÖLN</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">GJK</ins> sein. Ferner gehören ihm zwei <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">quotierte </ins>Mitglieder des Vorstandes an. Die Delegierten und die Mitglieder des Vorstandes üben das </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 202 bis 205:</h4><div><p>entfallen. Die Sitzungsl­eitung im Delegiertenrat übernehmen abwechselnd die Vertreter<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen der Ortsverbände. Mitglieder des Kreisverbandes ha­ben Rede- und Antragsrecht. Die Tagesordnung (inklusive schriftlicher Vorlagen) wird 14 Tage vorher <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">schriftlich [per Post] oder </del>per E-Mail <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">an die entsendenden Gremien </ins>ver­schickt.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 214 bis 218:</h4><div><p>Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt werden. Die gewählten Mitglieder des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schiedsgerichtes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kreischiedsgerichtes</ins> dürfen kein weiteres Par­teiamt bekleiden oder in einem beruflichen oder finanziellen Ab­hängigkeitsverhältnis zur Partei stehen.</p><p>(3) Mitglieder des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schiedsgerichtes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kreischiedsgerichtes</ins> können nicht abgewählt werden. Sie bleiben im Amt, bis ein neues Kreisschiedsgericht gewählt ist.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 223 bis 224:</h4><div><p>(5) Gegen die Beschlüsse des Kreisschiedsgerichtes können die Be­troffenen Berufung beim <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schiedsge­richt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Kreischiedsge­richt</ins> des nächst<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del>höheren Ge­bietsverbandes einlegen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 243 bis 244 einfügen:</h4><div><p>bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand oder der Mitgliederversammlung. Ihre Öf­fentlichkeitsarbeit erfolgt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ausschließlich </ins>in Zu­sammenarbeit mit dem Vorstand.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 265 bis 269:</h4><div><p>(1) Über die Auflösung des Kreisverbandes entscheidet die Mitglie­derversammlung mit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei Drittel Mehrheit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einer Zweidrittelmehrheit</ins> der abgegebenen Stim­men. Der Beschluss bedarf der Bestä­tigung durch eine Urabstimmung<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> der Mitglieder</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Bei Kreismitgliederversammlungen mit verkürzter Einladungsfrist ist keine Abstimmung über eine Auflösung möglich</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Die Beschlüsse sind nur bei eingehaltener Antragsfrist und nicht bei Versammlungen mit verkürz­ter Ladungsfrist möglich.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 273 bis 274 löschen:</h4><div><p>(2) Soweit nicht anders in dieser Satzung festgelegt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">wird</del>, werden die Protokolle von den jeweiligen Organen verabschiedet. Die Mit­glieder des Kreisverbandes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 276 bis 282:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Protokolle der Mitgliederversammlung werden vom Delegiertenrat verabschiedet, Der Vorstand veröffentlicht ein Ergebnisproto­koll.</p><h4>§ 20 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Abs</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">S</ins>chlussbestimmungen</h4><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt, gelten die Satzungsbestimmungen des Landesver­bandes Nordrhein-Westfalen und des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1)Bei Regelungslücken in dieser Satzung gelten die entsprechenden Bestimmungen der Satzung bzw. Ordnung der nächsthöheren Ebene.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 15:05:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S7 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61857</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61857</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 259 bis 263:</h4><div><p>(1) Diese Satzung kann von der Mitgliederversammlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">durch eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebe­nen gültigen Stimmen (ein­schließlich Enthaltungen) geändert wer­den.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mit einer Zweidrittelmehrheit geändert wer­den.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Änderungen der Satzung sind nur bei eingehaltenen Antragsfri­sten gemäß § 9 (3) und nicht bei Versammlungen mit verkürzter La­dungsfrist möglich.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens mit der Einladung gemäß § 9 (3) versendet werden. Bei Kreismitgliederversammlungen mit verkürzter Einladungsfrist ist keine Satzungsänderung möglich.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 14:54:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61856</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61856</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 246 bis 257:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Alle gewählten Organe des Kreisverbandes sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Ebenso wird bei Delegiertenwah­len zu Lan­des- und Bundesorganen verfahren. Im weiteren gelten die Frauenstatuten des Landes- und Bundesverbandes sinnge­mäß.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bis zum Beschluss eines Kreisfrauenstatuts gilt das Frauenstatut des Landesverbands NRW.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) In allen Organen und Gliederungen des Kreisverbandes wird bei Fragen, die das Selbstbestimmungs­recht der Frauen besonders berüh­ren oder von denen Frauen be­sonders betroffen sind, auf Antrag un­ter den Frauen abgestimmt, ob vor der Abstimmung der Ver­sammlung eine ge­sonderte Abstimmung unter den Frauen stattfinden soll. Sollten die Abstimmungen der Frauen- und der Mitglied­erversammlung vonein­ander abweichen, haben die Frauen ein Vetorecht mit auf­schiebender Wirkung. Die zur Abstimmung stehend­en Fragen werden auf die nächste Sit­zung des jeweiligen Gremiums verwiesen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 14:52:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61855</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61855</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 156 einfügen:</h4><div><h4 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">§10a Digitale Versammlungen</h4><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Versammlungen der Organe aller Gliederungen der GRÜNEN Köln können durch Beschluss des Vorstands der jeweiligen Gliederung auch digital durchgeführt werden. Es muss gewährleistet sein,<br>dass die Mitglieder oder Delegierten ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 14:51:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61854</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61854</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 229 bis 234:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Die GRÜNE JUGEND KÖLN ist die politische Jugendorganisation des Kreisverbandes Köln. Sie ist als Vereinigung der Partei ein Zu­sammenschluss mit der Zielsetzung, sich in ihrem Wirkungskreis für den Grundkonsens der Partei einzusetzen sowie die besonde­ren Interessen der GRÜNEN JUGEND KÖLN in den Organen des Kreisverbandes zu vertreten, um an der politischen Willensbildung mitzu­wirken.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Die GRÜNE JUGEND KÖLN ist als politische Jugendorganisation Teilorganisation der GRÜNEN Köln.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 14:50:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61853</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61853</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 183 bis 186:</h4><div><p>(1) Der Delegiertenrat ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Ihm gehör<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">t</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins> je <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei quotierte</ins> Delegierte*r und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein*e</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei quotierte</ins> Ersatzdelegierte*r jedes Ortsverbands, der Ratsfraktion, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der BV-Runde</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Grünen Bezirksvertreter*innen („BV-Runde“)</ins>, der GRÜNEN JUGEND KÖLN und jedes Partei-Arbeitskreises an. Delegierte müssen </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 14:48:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 zu Satzung: Satzung - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Köln</title>
                        <link>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61850</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.12.2022)</author>
                        <guid>https://koeln-kmv.antragsgruen.de/2023-02-04/satzung-bundnis90-die-grunen-koln-24944/61850</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_24381_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 88 bis 89:</h4><div><p>(3) Der Vorstand beruft mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vierzehn</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einundzwanzig</ins> Tage vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung die Mitgliederversammlung per E-Mail oder auf Wunsch </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 127 bis 131:</h4><div><p>(9) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn zu dieser ordnungsgemäß geladen wurde<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> und mindestens 5 % der Mitglie­der anwesend sind. Stellt ein Mitglied einen Antrag auf Beschlussfähigkeit, dann muss diese durch das Präsidium festgestellt werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.Auf Antrag stellt das Präsidium die Beschlussunfähigkeit fest, wenn weniger als 3% der Mitglieder anwesend sind.</ins> Wird die Be­schlussunfähigkeit festgestellt, muss der Vorstand unverzüglich für die zur Be­schlussfassung vorliegenden Anträge und </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 14:37:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>