Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 27.11.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm 2022 |
Antragsteller*in: | Marc Kersten |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 36, Nein: 39, Enthaltungen: 13 |
Eingereicht: | 11.11.2021, 16:00 |
L14: Intersektionale Benachteiligung
bisheriger Wortlaut des Absatz (bitte einkopieren)
Immer noch erleben Menschen wegen ihres Namens, aufgrund einer rassistischen
Zuschreibung ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität,
aufgrund einer Behinderung oder ihrer sozialen Herkunft Diskriminierungen am
Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder in der Freizeit.
...soll ersetzt werden durch...
Immer noch erleben Menschen wegen ihres Namens, aufgrund einer rassistischen
Zuschreibung ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität,
aufgrund einer Behinderung oder ihrer sozialen Herkunft Diskriminierungen am
Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder in der Freizeit. Oft führt eine
Benachteiligung zu einer weiteren: Armut macht krank. Krankheit macht arm.
Gesellschaftliche Benachteiligung ist ein intersektionales und strukturelles
Problem.
Begründung
Die Diskussion um einzelne Diskriminierungsmerkmale ist wichtig, sollte aber nicht nur in die individuelle Richtung geführt werden (Einzelklagerecht), sondern die strukturellen Ursachen für Benachteiligungen deutlich machen und wie diese oft aufeinander aufbauen. Stichwort: Intersektionalität.
Typische Fälle:
1. Queere und *trans-Menschen erleben Ausgrenzung und Diskriminierung. Das führt bei nicht wenigen zu psychischen Problemen. Diese können dann zu Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit und letztlich zu ökonomischer Benachteiligung führen.
2. Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können in vielen Fällen nicht oder nur eingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen. Sie haben ein unterdurchschnittliches Haushaltseinkommen und schlechte Chancen, sich vor Altersarmut zu schützen.
3. Kinder aus Familien mit Migrationsgeschichte haben keine gleichen Bildungschancen. Sie kommen seltener auf Gymnasien und erwerben seltener die Hochschulreife. Ohne Abitur und Studium sind auch ihre späteren Einkommen unterdurchschnittlich, während sie überdurchschnittlich oft arbeitslos sind.
Das Thema intersektionale Benachteiligung ist ja auch Thema unseres Vielfaltskongresses am 13.11., mit diesem Antrag erweitern wir den Blickwinkel.
- Wahlprogrammentwurf: Kapitel:
- WP-5 Demokratie in der offenen Gesellschaft
- Zeilennummer:
- 288
Unterstützer*innen
- Achim Stump (KV Köln)
- Heike Küper (KV Köln)
- Heike Havermeier (KV Köln)
- Leon Schlömer
- Friederike Scholz
- Simon Bogumil-Uçan (KV Köln)
- Maximilian Ruta (KV Köln)
- Sabrina Allum (KV Köln)
- Thomas Ketelaer (KV Köln)
- Zsuzsanna Bona (KV Köln)
- Chris Cranz (KV Köln)
- Roman Schulte (KV Köln)
- Peter Ruther (KV Köln)
- Wolfgang Kleinjans (KV Köln)
- Alexander Volk (KV Köln)
- Eike Danke (KV Köln)
- Luca Mehlig (KV Köln)
- Jonas Kempe (KV Köln)
- Æther Flachmann (KV Köln)
- Michael Kutzera
- Roland Schwarz (KV Köln)
- Marvin Schuth (KV Köln)
- Till Hoffmann (KV Köln)
- Jutta Piepenbring
- Bert Lahmann (KV Köln)
- Andreas Franco (KV Köln)
- Dr. Heike Havermeier
- Stefan Wolters
- Markus Wagener
- Carlotta Rainoldi (KV Köln)
- Nadine Milde (KV Köln)
- Sven Lehmann (KV Köln)
- Mario Schiffer (KV Köln)
- Maximilian Krupp (KV Köln)
- Sebastian Jansen (KV Köln)
- Marie Leclere (KV Günzburg)
- Jörg Eichenauer (KV Köln)
- Stephan Horn
- Dirk Herres (KV Köln)
- Katja Poredda (KV Köln)
- Luisa Schwab (KV Köln)
- George Heidbrink (KV Köln)
- Sandra Schneeloch (KV Köln)