Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 27.11.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formales |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.11.2021, 20:07 |
T1: Ergänzungsbeschluss zum Wahlverfahren für die Kreismitgliederversammlung von Bündnis90/DIE GRÜNEN Köln am 27.11.2021
Antragstext
Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 27.11.2021
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Wahl der Delegierten für die Kommission zur
nachhaltigen Einbindung von Menschen mit Migrationsgeschichte "KomMig", die Wahl
der Rechnungsprüfer*innen und des Präsidiums. Es wird festgestellt, dass die
Kreismitgliederversammlung auf Grund der aktuellen pandemischen Lage nicht in
einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann. Die Positionen werden
ausschließlich durch digitale Abstimmung mittels Abstimmungsgrün gewählt.
§2Durchführung
(1) Die Versammlungsleitung übernimmt das Präsidium. Für die Wahl des Präsidiums
kann die Versammlungsleitung von der Versammlung um zwei Personen, die nicht als
neues Präsidium antreten ergänzt werden.
(2) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen
Mitglieder von Bündnis90/DIE GRÜNEN Köln.
(3) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(4) Die Kandidat*innen können sich 2 Minuten vorstellen.
(5) Die Wahlen erfolgen mittels elektronischer Abstimmung über Abstimmungsgrün
als „verdeckte Abstimmung“.
(6) Mehrere Plätze für dasselbe Amt werden im selben Wahlgang gewählt. Die
Frauen- und offenen Plätze werden in getrennten Abstimmungen gewählt.
(6) Es können jeweils so viele Ja-Stimmen vergeben werden, wie Plätze zu wählen
sind.
(7) Das weitere Wahlverfahren ergibt sich aus analoger Anwendung der
Geschäftsordnung:
- Gewählt ist, wer mindestens die absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen
Stimmen erhalten hat.
- Erreicht im ersten Wahlgang keiner der KandidatInnen die absolute Mehrheit,
gibt es einen zweiten Wahlgang. Zu diesem dürfen nur die KandidatInnen noch
einmal antreten, die zumindest 15% der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich
vereinigen konnten.
- Erreicht auch im zweiten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit, treten im
dritten Wahlgang nur noch die beiden Bestplazierten gegeneinander an.
- Erreicht auch im dritten Wahlgang keiner der KandidatInnen die absolute
Mehrheit, ist der Durchlauf beendet und es beginnt ein neuer mit ebenfalls
wieder drei Wahlgängen nach dem oben erläuterten Prozedere. Zu diesem Durchlauf
dürfen alle KandidatInnen des vorherigen Durchlaufes noch einmal antreten, sowie
auch Menschen, die vorher noch nicht kandidiert haben.
§3 Gewählte Positionen
(1) Gewählt werden zwei Delegierte für die KomMig, wobei ein Frauenplatze und
ein offener Platz zur Wahl stehen.
(2) Gewählt werden 8 Mitglieder des Präsidiums, wobei 4 Frauenplätze und 4
offene Plätze zur Wahl stehen.
(3) Gewählt werden zwei Rechnungsprüfer*innen, wobei ein Frauenplatze und ein
offener Platz zur Wahl stehen.
Begründung
Erfolgt mündlich.