Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 27.11.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm 2022 |
Antragsteller*in: | Grüne Jugend Köln (dort beschlossen am: 10.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.11.2021, 15:51 |
L29: Klimaziele konkreter formulieren
bisheriger Wortlaut des Absatz (bitte einkopieren)
Wir werden einen Klimavorbehalt für neue Gesetze einführen. Schon jetzt fordert
das Klimaschutzgesetz, dass neue Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
den Zielen des Klimaschutzgesetzes nicht entgegenstehen dürfen. Diese Regelung
werden wir auf Gesetze ausdehnen und konkreter machen: Für jedes Gesetz wird
berechnet, wie viel Treibhausgase entstehen oder vermieden werden und wie sich
das mit den Klimazielen vereinbaren lässt. Gleiches gilt für eine Abschätzung
der sozialen Auswirkungen. Wir haben hierbei aus Fehlern der Vergangenheit
gelernt und werden keine Bürokratiemonster, sondern intelligente, rasch
umsetzbare Verfahren auflegen. Einen vergleichbaren Klima-Check werden wir für
die Förderprogramme des Landes einführen. Landesgeld darf nicht die Klimakrise
anheizen.
...soll ersetzt werden durch...
Wir werden einen Klimavorbehalt für neue Gesetze undFörderprogramme einführen.
Schon jetzt fordert das Klimaschutzgesetz, dass neue Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften den Zielen des Klimaschutzgesetzes nicht entgegenstehen
dürfen. Diese Regelung werden wir auf Gesetze ausdehnen und konkreter machen:
Wir setzen einen parteiunpolitischen, bereichsübergreifenden Klima-
Sachverständigenrat mit Vetorecht ein. Für jedes Gesetz wird berechnet, wie viel
Treibhausgase entstehen oder vermieden werden und wie sich das mit dem
verbindlichen 1,5-Grad-Ziel vereinbaren lässt. Gleiches gilt für eine
Abschätzung der sozialen Auswirkungen. Wir haben hierbei aus Fehlern der
Vergangenheit gelernt und werden keine Bürokratiemonster, sondern intelligente,
rasch umsetzbare Verfahren auflegen. Zukunftsorientierte Politik darf die
Klimakrise nicht weiter anheizen.
Begründung
Da sich dieser Abschnitt sowohl auf Gesetze als auch auf Förderprogramme bezieht, sollte beides von Beginn an genannt werden (dafür entfällt der spätere Satz zu den Förderprogrammen). Was die Konsequenzen eines ggf. negativen Klima-Checks sind, bleibt im bisherigen Entwurf offen und wer den genannten “Klimavorbehalt” anmeldet ist ebenfalls unklar. Daher der Vorschlag eines konkreten Vetorechts durch einen unabhängigen Klima-Sachverständigenrat (bezugnehmend auf den vorherigen Abschnitt “Sofortprogramm für mehr Klimaschutz in NRW”). Die vage Formulierung zur Vereinbarkeit mit “den Klimazielen” wird durch die Nennung des 1,5-Grad-Ziels präzisiert und hebt dessen Verbindlichkeit und unser Bekenntnis zu diesem hervor. Dass es im gesamten Abschnitt sowohl um Gesetze als auch Fördermittel geht, sollte auch im Schlusssatz berücksichtigt werden, weshalb es sinnvoll erscheint von “zukunftsorientierter Politik” allgemein und nicht nur von “Landesgeld” (v.a. auf “Förderprogramme” bezogen) zu sprechen.
- Wahlprogrammentwurf: Kapitel:
- LEBENSGRUNDLAGEN ERHALTEN - Wir schützen das Klima - Klima-Check für alle Landesgesetze und für Förderprogramme
- Zeilennummer:
- 69
Unterstützer*innen
- Leon Schlömer
- Æther Flachmann (KV Köln)
- Luise Zühl
- Elias Binger (KV Köln)
- Martino Saviano (KV Köln)
- Nicola Dichant (KV Köln)
- Luca Mehlig (KV Köln)
- Sascha Heußen (KV Köln)
- Malte Braun (KV Köln)
- Elisabeth Huther (KV Köln)
- Zsuzsanna Bona (KV Köln)
- Daria Plotnikov (KV Köln)
- Susanne Böller (KV Köln)
- Clara Leisten (KV Köln)
- Timo Runde
- Esther Kings (KV Köln)
- Jonas Kempe (KV Köln)
- Niklas Melcher (KV Köln)