Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 28.06.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Begrüßung und Formales |
Antragsteller*in: | KV Vorstand (dort beschlossen am: 22.06.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.06.2021, 21:24 |
V1: Abstimmungsverfahren Votenvergaben für die Landtagswahl 2022
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung (KMV) der Kölner GRÜNEN vergibt in Vorbereitung
auf die Landtagswahl 2022 Voten
- zur Besetzung der sieben Kölner Landtagswahlkreise: Wahlkreis 13 – Köln I
(Innenstadt-Süd, Rodenkirchen), Wahlkreis 14 – Köln II (Lindenthal),
Wahlkreis 15 – Köln III (Ehrenfeld, Nippes und Bilderstöckchen), Wahlkreis
16 – Köln IV (Chorweiler, Mauenheim, Riehl, Niehl, Weidenpesch und
Longerich), Wahlkreis 17 – Köln V (Porz, Merheim, Brück und Rath/Heumar),
Wahlkreis 18 – Köln VI (Kalk außer den Anteilen aus V, Innenstadt-Nord),
Wahlkreis 19 – Köln VII (Mühlheim)
- für die Reserveliste zur Landtagswahl.
Die Votenvergabe erfolgt pandemie-bedingt in digitaler Form über das
elektronische Abstimmungstool der „Netzbegrünung“. Für die Stimmabgabe benötigen
Mitglieder ihre Zugangsdaten zum „Grünen Netz“. Die Abstimmungen finden
anonymisiert statt und werden durch zwei Adminstrator*innen betreut, die als
Vertrauenspersonen im Nachgang ggf. die Wahl überprüfen können.
Im Gegensatz zum rein partei-internen Verfahren der Listenvotenvergabe, muss
nach derzeitigem Sachstand für die Landtagswahlkreise im Nachgang nach Wahlrecht
zwingend eine schriftliche Wiederholung in Form einer Präsenz-KMV erfolgen.
- Ablauf der Votenvergabe und Anzahl der Voten
Es erfolgt
- zuerst die Abstimmung über die Voten für die Wahlkreise,
- dann die Abstimmung über die Voten für die NRW-Reserveliste
- und zuletzt die Abstimmung über die weiteren Unterstützungen.
Der Kreisverband Köln vergibt insgesamt sechs Voten für eine Kandidatur auf der
NRW-Reserveliste. Die Voten werden im Hinblick auf die späteren weiteren
Verhandlungen auf Bezirks- und Landesebene in einer festgelegten Reihenfolge und
quotiert nach Frauenstatut vergeben; d.h. jeweils zwei erste, zwei zweite und
zwei dritte Voten. Diese sechs Listen-Voten sind gekoppelt an die Wahlkreise auf
dem Kölner Stadtgebiet, wobei die Voten für die Wahlkreise zuerst vergeben
werden. D.h. es können sich nur Personen bewerben, die zuvor ein Votum für einen
Wahlkreis erhalten haben.
Es werden außerdem zwei weitere Unterstützungen für den Bereich der Reserveliste
nach den Voten quotiert vergeben. Für diese Unterstützungen können sich alle
Interessierten bewerben, auch ohne dass ein Votum für einen Wahlkreis vorliegt.
- Stimmberechtigung
In allen Abstimmungsanteilen – Wahlkreis- wie Listenvoten und Unterstützungen–
sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln stimmberechtigt.
- Wahlverfahren Votenvergabe für die Wahlkreise
- Die Voten für die sieben Kölner Direktwahlkreise werden in aufsteigender
Reihenfolge nach der Nummerierung der Direktwahlkreise vergeben.
- Eine Person kann nur auf einem der sieben zur Verfügung stehenden
Wahlkreise gewählt werden.
- Zu einem Abstimmungsgang sind alle Personen zugelassen, die nach
Aufforderung durch die Versammlungsleitung und rechtzeitig vor Beginn der
Abstimmung, ihre Kandidatur unmissverständlich angemeldet haben. Jede*r
stimmberechtigte Teilnehmer*in ist vorschlagsberechtigt.
- Die Kandidat*innen für das Direktmandat können zur Vorstellung im Vorfeld
der Versammlung in die Kreisgeschäftsstelle (Ebertplatz 23, 50668 Köln)
kommen und sich von dort aus per Video vorstellen.
- Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
- Die Kandidat*innen für das Direktmandat können sich 5 Minuten vorstellen
und haben die Gelegenheit für weitere 2 Minuten für Fragen und Antworten
bereitzustehen. Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für die weitere
Vorstellung genutzt werden.
- Es kann jeweils eine Frage von bis zu 4 Mitgliedern unter Angabe ihres
Namens gestellt werden. Die Personen werden dem Bundesfrauenstatut
entsprechend quotiert gezogen. Es können maximal so viele Redebeiträge von
der offenen Redner*innen-Liste zugelassen werden, wie es Beiträge von
Redner*innen-Liste der Frauen gibt. Die Fragen können nur über das
Antragsgrün gestellt werden.
- Jede*r Stimmberechtigte hat eine Stimme. Das Votum erhält, wer mehr als
die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Abstimmungsgang statt.
Dort sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang 20% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten haben.
Berechtigte Kandidat*innen können zurückziehen. Das Votum erhält, wer mehr
als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht auch im zweiten Abstimmungsgang niemand diese Mehrheit, findet im
dritten Abstimmungsgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten
Kandidat*innen aus dem zweiten Abstimmungsgang statt. Das Votum erhält,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Trifft dies auf keine*n der beiden Kandidat*innen zu, so wird kein Votum
vergeben.
- Wahlverfahren Votenvergabe für die Landesliste
- Die sechs Voten für die NRW-Landesliste werden quotiert und nach einer
festen Reihenfolge, beginnend mit den ersten (vorderen) Voten, vergeben.
- Zu einem Abstimmungsgang sind alle Personen zugelassen, die zuvor bereits
ein Votum für einen Direktwahlkreis erhalten haben und rechtzeitig vor
Beginn der Abstimmung, ihre Kandidatur unmissverständlich angemeldet
haben.
- Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
- Die Kandidat*innen können sich 1 Minuten in Erinnerung rufen. Es gibt
keine weiteren Fragen.
- Jede*r Stimmberechtigte hat eine Stimme. Das Votum erhält, wer mehr als
die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Abstimmungsgang statt.
Dort sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang 20% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten haben.
Berechtigte Kandidat*innen können zurückziehen. Das Votum erhält, wer mehr
als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht auch im zweiten Abstimmungsgang niemand diese Mehrheit, findet im
dritten Abstimmungsgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten
Kandidat*innen aus dem zweiten Abstimmungsgang statt. Das Votum erhält,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Trifft dies auf keine*n der beiden Kandidat*innen zu, so wird kein Votum
vergeben.
- Wahlverfahren Votenvergabe für die weiteren Unterstützungen
- Die beiden weiteren Unterstützungen werden quotiert vergeben.
- Zu einem Abstimmungsgang sind alle Personen zugelassen, die nach
Aufforderung durch die Versammlungsleitung und rechtzeitig vor Beginn der
Abstimmung, ihre Kandidatur unmissverständlich angemeldet haben. Jede*r
stimmberechtigte Teilnehmer*in ist vorschlagsberechtigt.
- Die Kandidat*innen können zur Vorstellung im Vorfeld der Versammlung in
die Kreisgeschäftsstelle (Ebertplatz 23, 50668 Köln) kommen und sich von
dort aus per Video vorstellen.
- Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
- Die Kandidat*innen, die sich im vorherigen Verfahren noch nicht
vorgestellt haben, können sich 5 Minuten vorstellen und haben die
Gelegenheit für weitere 2 Minuten für Fragen und Antworten bereitzustehen.
Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für die weitere Vorstellung genutzt
werden. Kandidat*innen, die sich bereits vorher für ein Votum für einen
Direktwahlkreis vorgestellt haben, können sich lediglich 1 Minuten in
Erinnerung rufen, allerdings ohne weitere Fragen zu beantworten.
- Es kann jeweils eine Frage von bis zu 4 Mitgliedern unter Angabe ihres
Namens gestellt werden. Die Personen werden dem Bundesfrauenstatut
entsprechend quotiert gezogen. Es können maximal so viele Redebeiträge von
der offenen Redner*innen-Liste zugelassen werden, wie es Beiträge von
Redner*innen-Liste der Frauen gibt. Die Fragen können nur über das
Abstimmungsgrün gestellt werden.
- Jede*r Stimmberechtigte hat eine Stimme. Das Votum erhält, wer mehr als
die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Abstimmungsgang statt.
Dort sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang 20% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten haben.
Berechtigte Kandidat*innen können zurückziehen. Das Votum erhält, wer mehr
als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht auch im zweiten Abstimmungsgang niemand diese Mehrheit, findet im
dritten Abstimmungsgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten
Kandidat*innen aus dem zweiten Abstimmungsgang statt. Das Votum erhält,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Trifft dies auf keine*n der beiden Kandidat*innen zu, so wird kein Votum
vergeben.
Begründung
Erfolgt mündlich