Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 29.05.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1. Ergänzungsbeschluss zum Wahlverfahren |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.05.2021, 13:56 |
Antragshistorie: | Version 1 |
W1NEU: Ergänzungsbeschluss zum Wahlverfahren für die digitale Kreismitgliederversammlung von Bündnis90/DIE GRÜNEN Köln am 29.05.2021 mit Urnenwahl
Antragstext
Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 29.05.2021
§1 Anwendungsbereich
Dieser Beschluss regelt die Wahl der Personalentwicklungskommission (PEK), sowie
die Wahl der Delegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK). Es wird
festgestellt, dass die Kreismitgliederversammlung auf Grund der aktuellen
pandemischen Lage nicht in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann.
Die Veranstaltung findet als digitale Versammlung mit anschließender
Schlussabstimmung statt.
§2Durchführung
(1) Die Versammlungsleitung übernimmt das Präsidium.
(2) 4 Wahlhelfer*innen werden von der Versammlung bestimmt.
(3) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen
Mitglieder von Bündnis90/DIE GRÜNEN Köln.
(4) Für die Abstimmungen wird Abstimmungsgrün verwendet.
(5) Die Schlussabstimmung findet im Wege der Urnenwahl statt.
§3 Aufstellung und Abstimmung über die Delegierten für die BDK
(1) Gewählt werden 15 ordentliche Delegierte (davon 8 Frauenplätze und 7 offene
Plätze) und deren Ersatzdelegierte für die BDKen. Die Delegierten werden auf
zwei Jahre gewählt.
(2) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(3) Die Kandidat*innen können sich 1 Minuten vorstellen.
(4) Es wird keine digitale Vorauswahl getroffen. Alle Kandidat*innen werden auf
den Stimmzetteln der Schlussabstimmung entsprechend der alphabetischen
Reihenfolge ihrer Nachnamen abgebildet.
(5) Die KandidatInnen müssen vor der Wahl mitteilen, ob sie als ordentliche
Delegierte oder nur als Ersatzdelegierte kandidieren wollen.
(6) Für die Frauen- und die offenen Delegiertenplätze gibt es je einen eigenen
Abstimmungszettel.
(7) In der Schlussabstimmung per Urnenwahl werden Kandidat*innen die lediglich
als Ersatzdelegierte kandidieren kenntlich gemacht.
(8) In der Schlussabstimmung hat jede*r Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie
Kandidaturen existieren, höchstens aber doppelt so viele wie zu wählende
ordentliche Delegierte.
(9) Delegiert werden die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in der
schriftlichen Schlussabstimmung in der Reihenfolge der Ergebnisse.
(10) Die Kandidat*innen, die keine ordentliche Delegation erhalten haben, weil
sie in der Reihenfolge der Ergebnisse weiter hinten waren, werden gemäß ihrem
Stimmergebnis automatisch zu Ersatzdelegierten.
(11) Die Liste der Ersatzdelegierten setzt sich zusammen aus Personen, die
allein als Ersatzdelegierte kandidiert haben und Personen, die aufgrund ihres
Stimmergebnisses keine ordentliche Delegation erhalten haben.
(12) Die Kandidat*innen, die explizit als Ersatzdelegierte kandidiert haben,
werden gemäß ihren Ergebnissen in die Liste der Ersatzdelegierten eingegliedert.
Dabei ist es unerheblich, ob ein*e Ersatzdelegierte*r mehr Stimmen als die
ordentlichen Delegierten hat, da er*sie sich explizit als Ersatz zur Verfügung
gestellt hat.
(13) Die Zahl der Ersatzdelegierten soll derjenigen der ordentlichen Delegierten
mindestens entsprechen.
(14) Sollten mehrere Kandidat*innen dasselbe Stimmergebnis erhalten, entscheidet
ein Los über die Delegation bzw. der freiwillige Verzicht.
§ 5 Aufstellung und Abstimmung über Mitglieder der PEK
(1) Gewählt werden 3 Delegierte für die PEK, wobei zwei Frauenplätze und ein
offener Platz zur Wahl stehen.
(2) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(3) Die Kandidat*innen können sich 2 Minuten vorstellen.
(4) Zur Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
(5) In der Schlussabstimmung per Urnenwahl wird über die Kandidat*innen
abgestimmt, die in der elektronischen Abstimmung die absolute Mehrheit erreicht
haben.
§ 6 Schlussabstimmung
Die Schlussabstimmung findet im Wege der Urnenwahl statt. Alle ordentlichen
Mitglieder des Kreisverbands Köln sind stimmberechtigt.
§ 7 Urnenwahl
(1) Die Urnenwahl findet in der Kreisgeschäftsstelle am Ebertplatz 23 in 50668
Köln an nachfolgenden Daten statt:
Dienstag, 01.06.2021 von 17:00-21:00 Uhr
Donnerstag, 03.06.2021 von 17:00-21:00 Uhr
Samstag, 05.06.2021 von 10:00-18:00 Uhr
(2) Es wird eine Liste der wahlberechtigten Mitglieder erstellt.
(3) Die Wahlhelfer*innen übergeben die Stimmzettel an die Wahlberechtigten nach
Abgleich der Person mit der Liste und eines Lichtbildausweises und Unterschrift
des*der Wähler*in in einer Anwesenheitsliste.
§ 8 Auswertung
(1) Die Auszählung der Urnenwahl findet am Montag, den 07.06.2021 um 13 Uhr in
der Kreisgeschäftsstelle der Kölner GRÜNEN durch die Wahlhelfer*innen statt.
(2) Für die BDK werden die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in der
schriftlichen Schlussabstimmung in der Reihenfolge der Ergebnisse delegiert. Für
die PEK werden die Kandidat*innen mit der absoluten Mehrheit in der
schriftlichen Schlussabstimmung delegiert.
(3) Das Ergebnis der Urnenwahl ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich
auf der Homepage und in einer E-Mail an die Mitglieder zu veröffentlichen.
Begründung
Erfolgt mündlich.