Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 2 |
Antragsteller*in: | AK Konsum |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.04.2021, 13:47 |
B1-710-1: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen - Zeile 710 bis 715: Kennzeichnungspflicht
Antragstext
Von Zeile 710 bis 715
Wir unterstützen Regionalsiegel und Direktvermarktungen der Betriebe durch
lokale Einkaufs-Apps und Regionalwerbung und sorgen mit einer klaren Definition
von regionalen Produkten für Schutz vor Betrug. Uns ist bewusst, dass
Kennzeichnungspflichten und Auflagen gerade für kleinere Betriebe oft
schwieriger umzusetzen sind und bieten daher Förderprogramme und Beratung für
Betriebe zum Erlangen von regionalen und Bio-Kennzeichnungen an. Eine Staffelung
von bestimmten Auflagen für Betriebe unterschiedlicher Größe wollen wir prüfen.
Wir streben eine bundesweite Standardisierung der Auflagen für
landwirtschafltiche Betriebe an. Öffentliche Fördergelder sollen vorrangig den
kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben und Handwerker*innen zugutekommen.
Forschung und Beratung zur Regionalvermarktung, innovative und partizipative
Ansätze wie solidarische Landwirtschaft, Erzeuger*innengemeinschaften oder
Ernährungsräte unterstützen wir.
Begründung
Uns ist bewusst, dass Kennzeichnungspflichten und Auflagen gerade für kleinere Betriebe oft schwieriger umzusetzen sind und bieten daher Förderung und Beratung für kleine Betriebe zum Erlangen von regionaler und Bio-Kennzeichnungen an.
Für kleine und mittelgroße Betriebe kann es von Vorteil sein, ein Siegel oder eine Kennzeichnung wie z.B. “Regionales Produkt” oder “Bio” zu erlangen. Der Weg dorthin ist aber für viele Betriebe schwierig bis unmöglich, aufgrund der vielen verschiedenen Siegel und Kennzeichungen. Eine unabhängige Beratung kann den Betrieben die Auswahl des angestrebten Siegels bzw. der Kennzeichnung erleichtern und dabei unterstützen, die entsprechenden Auflagen umzusetzen. Wenn unser Ziel ist, dass möglichst viele Betriebe ökologischen Landbau betreiben, müssen wir die Betriebe dabei unterstützen, den Weg dorthin zu gehen.
Eine Staffelung von bestimmten Auflagen für Betriebe unterschiedlicher Größe wollen wir prüfen.
Es schafft einen unfairen Wettbewerbsvorteil für große landwirtschaftliche Betriebe, wenn z.B. Kennzeichnungspflichten für Betriebe aller Größen uneingeschränkt gelten, Es soll geprüft werden, ob es Auflagen gibt, die für kleine Betriebe gelockert werden können, um ihnen den Zugang zu regionalen Märkten oder die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft zu erleichtern.
Wir streben eine bundesweite Standardisierung der Auflagen für landwirtschafltiche Betriebe an.
Vernetzte landwirtschaftliche Betriebe machen die Erfahrung, dass Auflagen in verschiedenen Landkreisen unterschiedlich ausgelegt werden. Das ist für Betriebe nicht nachvollziehbar und senkt durch die entstehende Unsicherheit die Bereitschaft zu Investitionen in z.B. neue Ställe für biologische Tierhaltung. Regionale Unterschiede in der Auslegung von Auflagen müssen durch klare, einheitliche Vorgaben und entsprechende Ausbildung der kontrollierenden Instanzen (z.B. Amtsveterinär*innen) aufgehoben werden.
Erzeuger*innengemeinschaften
Der Zusammenschluss von kleineren Betrieben zu regional vernetzten Erzeuger*innengemeinschaften unterstützt die Verhandlungsposition der einzelnen Betriebe und schafft durch größere Vielfalt der Produkte Möglichkeiten, einen breiteren Markt anzusprechen. Durch die Erzeuger*innengemeinschaft können gemeinsam genutzte weiterverarbeitende Strukturen und Vetriebsstrukturen geschaffen werden.