Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. Paket 1 |
Antragsteller*in: | Jörg Nußbaumer |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 19, Nein: 79, Enthaltungen: 18 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 13:14 |
B3-715-1: Kapitel 3: Solidarität sichern - Zeile 715
Antragstext
Kapitel 3: Solidarität sichern, Untertitel: Erwerb von Wohneigentum erleichtern.
Einfügen in Zeile 715:
Wir wollen, dass Immobilien nicht als Handelsgut über die Köpfe der
Bewohner*innen verkauft werden können. Daher wollen wir ein umfassendes
Vorkaufsrecht für alle Bewohner*innen (Wegfall der Beschränkungen des § 577
BGB). Dieses Vorkaufsrecht wird bei Bedarf durch kommunale Bürgschaften
abgesichert, wenn nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden ist.
Begründung
Der effektivste Schutz vor Mietpreiserhöhungen ist das Wohnen in Eigentum. Deutschland hat im europäischen Vergleich die zweitniedrigste Wohneigentumsquote, so dass mehr Menschen von steigenden Mieten betroffen sind als anderswo. Dies führt auch zu den bekannten Problemen der Verarmung oder Vertreibung aus angestammten Wohnvierteln.
Zudem werden in Deutschland massiv Wohnungen gehandelt und mit ihnen spekuliert, ohne dass die Betroffenen, nämlich die Bewohner*innen beteiligt werden.
Beides soll mit dem Vorschlag eines umfassenden Vorkaufsrechts geändert werden. Aktuell greift das Vorkaufsrecht nur, wenn ein Haus erstmalig in Wohneigentum überführt werden soll. Mit einem umfassenden Vorkaufsrecht haben die Bewohner*innen bei jedem geplanten Verkauf die Möglichkeit die Wohnung, in der sie leben zu kaufen. Wohnunternehmen und andere können also nicht mehr über die Köpfe der Bewohner*innen hinweg Immobilien verkaufen.
Damit dieses Vorkaufsrecht auch wirklich greift, müssen begleitende Maßnahmen ergriffen werden, die es den Bewohner*innen ermöglicht sich diese Immobilie zu leisten. Dazu gehört z.B. eine kommunale Bürgschaft, die beantragt werden kann, wenn kein ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist, um ein normales Darlehen zu erhalten. Weitere Maßnahmen müssten den Prozess begleiten, um die neuen Eigentümer*innen, die ggf nicht die Mehrheit in der WEG haben, zu unterstützen.