Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 26.04.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5. nicht-priorisierte Anträge |
Antragsteller*in: | AK Mobilität (dort beschlossen am: 08.04.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.04.2021, 20:17 |
B1-399-1: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen - Zeile 399-401: Autofahrer*innen-Ticket
Antragstext
Die KMV möge beschließen, dass von Zeile 399-401 nach dem Satz
"Ein Haushalt, der sein Auto dauerhaft abmeldet, soll zudem für ein Jahr eine
Mobilitätsprämie für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel bekommen."
folgender Satz hinzugefügt werden soll:
"Haushalte mit Autos sollen kostenfreie Jahrestickets für den ÖPNV erhalten, um
einen echten Anreiz zu schaffen, das Auto ohne finanzielle Mehrbelastung auch
für einzelne Fahrten stehenzulassen."
Begründung
Der Verkehrssektor und insbesondere der private MIV stellt einen der größten Beiträge zu Deutschlands CO2-Emissionen dar und ist gleichzeitig der Bereich, in dem in den vergangenen Jahr(zehnt)en die geringsten Reduktionen erreicht werden konnten. Es bleibt im Rahmen eines Paris-kompatiblen 1,5-Grad-Reduktionspfades keine Zeit mehr mit der Stilllegung von Autos zu warten bis Ausbau von ÖPNV und Bahn allein hinreichende flächendeckende Mobilität bieten können. Daher müssen schon jetzt Anreize gesetzt werden, damit das Stehenlassen des eigenen Autos zumindest finanziell attraktiv sein kann. Ein Autofahrer*innen-Ticket setzt also direkt in der Lebenswirklichkeit der Menschen im Hier und Jetzt an.
Wie sollte eine Abmeldung überhaupt kontrolliert werden und was bedeutet „dauerhaft“ in der Praxis? Sicherstellen könnte man das nur durch Abgeben des Führerscheins, was in anderen Ländern bereits gemacht wird. Dies stellt allerdings eine sehr hohe Hürde dar und verschließt Menschen dann den Zugang zu ggf. notwendigen Sharing-Diensten.
Der typische Fall ist doch viel eher, dass Menschen wegen eines einzigen wichtigen Anwendungsfalls ein Auto kaufen, z.B. um zu Arbeit zu kommen. Wenn das Auto dann einmal vor der Tür steht erscheint es oft praktisch es auch für andere Zwecke zu benutzen, da die hohe Anfangsinvestition ja bereits getätigt wurde. Es tritt ein Gewöhnungseffekt ein, das Auto auch auf Strecken zu benutzen wo es u.U. sogar bequemer, sicherer, schneller, günstiger, praktischer sein könnte stattdessen die Bahn zu nehmen. Diese Möglichkeit gerät allerdings aus dem Fokus.
Wir halten außerdem das Framing „Wir geben den Autofahrer*innen etwas“ für wahlkampftaktisch sinnvoll. Natürlich muss ein solches Ticket dann über eine höhere Bepreisung beispielsweise über die KFZ-Steuer ausgeglichen werden. Eine Erhöhung ist hier doch allerdings sowieso geplant und würde damit keine zusätzliche Belastung darstellen. Ein Zahlenbeispiel, um den Lenkungseffekt zu verdeutlichen:
Monatliche Kosten ohne Autobesitz: ÖPNV Jahresticket: 365€ /12 Monate = 30€ pro Person im Haushalt + BahnCard50: 230€ / 12 Monate = 20€ pro Person im Haushalt oder BahnCard100: 3200€ / 12 Monate = 267€ pro Person im Haushalt. Summe: 50-300€ Pro Person pro Monat pro Haushalt
Monatliche Kosten mit Autobesitz: Durchschnittliche Monatliche Kosten aktuell1: 425€ / 2 Personen im Haushalt2 = 210€ pro Person + Durchschnittliche Preiserhöhung KFZ-Steuer: 90€ pro Person + Kostenfreies ÖPNV-Ticket: 0€ pro Person. Summe: 300€ Pro Person pro Monat pro Haushalt
Resultat: Etwa gleiche Bepreisung bei vergleichbarer Nutzungsfreiheit und gleichbleibenden anderen Faktoren, z.B. CO2-Preis
Wichtig ist, dass das Autofahrer*innen-Ticket für alle Mitglieder eines Haushalts und nicht nur der Fahrzeughalterin nutzbar ist, um auch den Fall einer geteilten Nutzung des Autos aufzufangen und in Einzelfällen durch gemeinsame Nutzung des ÖPNV ersetzbar zu machen.
Selbstverständlich schließen sich Autofahrer*innen-Ticket und Mobilitätsprämie nicht aus und die Mobilitätsprämie kann auch ausgezahlt werden, wenn der ÖPNV kostenlos ist.